Einwegkunststoffgesetz
Registrierungsportal DIVID des Einwegkunststofffonds erst zum 01.04.24 für Anmeldungen offen

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) schafft die rechtlichen Grundlagen für die Bildung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt (UBA) und ermöglicht zukünftig die Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt die digitale Plattform DIVID ein. Laut aktuellem Zeitplan wird diese nun voraussichtlich ab dem 1. April 2024 schrittweise in Betrieb gehen.

15.01.24

© 

Viacheslav_Iakobchuk/stock.adobe.com

Das Umweltbundesamt teilte am 12.12.24 in einer Pressemitteilung mit, dass das Registrierungsportal DIVID, welches die digitale Ein- und Auszahlung der Gelder aus dem Einwegkunststofffonds regeln soll, nicht wie bisher angenommen am 01.01.24 in Betrieb gehen soll, sondern laut neuer Planung am 01.04.24. Bis dahin soll die sehr komplexe IT-Infrastruktur, die sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen muss, fertiggestellt sein. Das UBA rechnet damit, dass ab dem 01.01.24 die Registrierung inländischer Herstellerinnen und erfolgen kann. Eine schrittweise Bereitstellung der Plattform für weitere Nutzergruppen, so auch für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, und die Freischaltung neuer Funktionalitäten sind geplant.
Wann genau eine Registrierung für kommunale Anspruchsberechtigte erfolgen kann ist zu diesem Zeitpunkt jedoch leider noch offen.

Das UBA wird dazu regelmäßig auf der Homepage www.ewkf.de informieren. Ab 1. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 stellt das UBA den betroffenen Akteuren auf der Internetseite www.einwegkunststofffonds.de eine statische Abbildung von DIVID zur Verfügung, über die insbesondere Herstellerinnen und Hersteller Anträge zur Einordnung der Herstellereigenschaft und zur Einwegkunststoffprodukteinordnung stellen können.

Wie der VKU bereits in seinem Geschäftsführerbrief Ende November informierte, werden die Mittel aus dem Einwegkunststofffonds erstmals Ende 2025 an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und weitere anspruchsberechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt, basierend auf den Leistungen, die im Jahr 2024 erbracht wurden. Die Leistungskennzahlen sind bereits seit längerem bekannt, nicht aber die präzise Darstellung dieser. Das UBA hat auch hier auf Anfrage bekanntgegeben, dass man dazu in Kürze ein Sachverständigengutachten vergeben wird, welches im ersten Quartal 2024 durchgeführt werden soll. Mit einer Vorlage von inhaltlich fundierten Leistungskennzahlen, die eine einheitliche Darstellung im DIVID Portal ermöglichen, ist also frühestens im zweiten Quartal 2024 zu rechnen. 

Dennoch bietet sich an, alsbald mit allen relevanten Entscheidungsträgern und Stakeholdern in die Abstimmung zu gehen, was die Mittelverwendung der künftig erhaltenen Gelder aus dem Fonds betrifft. Das Gesetz macht an dieser Stelle keine Vorgaben, was den Einsatz dieser Gelder angeht. Es steht daher im politischen Ermessen der anspruchsberechtigten öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Körperschaften, wie sie die Fondsmittel einsetzen wollen. Um Sie bei der Kommunikation zu unterstützen, hat der VKU ein Musterschreiben entwickelt, welches Sie im downloadgeschützten Mitgliederbereich unserer Webseite finden. Das Musterschreiben soll eine wesentliche Argumentationshilfe für Sie darstellen und kann entsprechend angepasst werden. Sie finden darin alle zentralen Kernaussaugen für einen gezielten Einsatz der Gelder aus dem Fonds im Sinne einer sauberen, gepflegten und attraktiven Stadt.

Zudem verweisen wir gern auch noch einmal auf unsere FAQ. Diese enthalten alle relevanten Informationen zum Einwegkunststofffonds. Sie finden auch diese auf der Webseite des VKU im mitgliedergeschützten Bereich zum Download. Die FAQ haben wir ebenfalls angepasst und auf den neusten Kenntnisstand gebracht.