Stiftung EAR stellt Informationen zur Umstellung der Sammelgruppen bereit

Die Stiftung EAR hat einige Informationen zur Umstellung der Kategorien und Sammelgruppen des ElektroG im Laufe des Jahres 2018 veröffentlicht.

Die allgemeinen Informationen zu den Sammelgruppen ab 1. Dezember 2018 inklusive der automatischen Umwandlungsregel von alten in neue Sammelgruppen bei der Optierung finden Sie unter: https://www.stiftung-ear.de/elektrog-2018/sammelgruppen

Es wird auch darauf hingewiesen, dass mit Blick auf die automatische Umwandlung der Sammelgruppen während der Optierung ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) bis zum 15. November 2018 der Stiftung EAR mitteilen kann, für welche andere neue Sammelgruppe die ursprünglich bereits für eine bisherige Sammelgruppe gemeldete Optierung als angezeigt gelten soll.

Des Weiteren hat die Stiftung EAR konkrete Aussagen zu den Rechten und Pflichten der örE unter https://www.stiftung-ear.de/elektrog-2018 veröffentlicht.

Konkret für die Eigenverwertungsmitteilungen gilt, dass sie schrittweise auf die neuen Kategorien und Sammelgruppen umgestellt werden:

•        Bis einschließlich Mitteilungsmonat Juli 2018 (Monat für den gemeldet wird) sind die Eigenverwertungsmitteilungen für die bisherigen Kategorien und bisherigen Sammelgruppen abzugeben.

•        Ab Mitteilungsmonat August 2018 sind die Eigenverwertungsmitteilungen für die neuen Kategorien und bisherigen Sammelgruppen abzugeben.

•        Ab Mitteilungsmonat Dezember 2018 sind die Eigenverwertungsmitteilungen für die neuen Kategorien und neuen Sammelgruppen abzugeben.

•        Die Jahres-Statistik-Mitteilung für das Kalenderjahr 2018 ist dann im Jahr 2019 für die neuen Kategorien und Sammelgruppen abzugeben.