September 2019: BNetzA plant zwischen regulatorisch notwendigen Inhalten in Textform und der praktischen Umsetzung zu trennen VKU: Zum aktuellen Zeitpunkt weder zielführend noch sinnvoll

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Die Beschlusskammer 7 der BNetzA hat im August 2019 (Az.: BK7-19-001) ein Festlegungsverfahren zur „GeLi Gas 2.0“ zur Änderung der Festlegung GeLi Gas BK7-06-067 in der Fassung BK7-16-142 und der Festlegung BK7-17-026, Messstellenrahmenvertrag, eingeleitet.

1. Die Beschlusskammer 7 beabsichtigt, die Festlegung GeLi Gas BK7-06-067 in der Fassung BK7-16-142 zu den folgenden Punkten zu ändern:

  • Geschäftsprozess „Anforderung und Weiterleitung von Messwerten“ (Anlage Beschluss)
  • Vorgaben zur Übermittlung von EDIFACT-Nachrichten im Rahmen der Marktkommunikation (Tenorziffer 4) und Regelungen zu Datenaustausch, Datenformate (Anlage Beschluss)
  • Darstellung der Geschäftsprozesse (Anlage Beschluss)
  • Einzelregelungen zu Rahmenbedingungen und Geschäftsprozessen (Anlage Beschluss)

2. Ferner beabsichtigt die Beschlusskammer auch die Vorgaben zur Übermittlung von EDIFACT-Nachrichten im Rahmen der Marktkommunikation (Tenorziffer 5) der Festlegung BK7-17-026 zu ändern.

Mit der Verfahrenseinleitung stellt die Beschlusskammer konkrete Vorschläge zur Konsultation. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anliegenden Einleitungsdokument nebst folgenden Anlagen:

  • Konsolidierte Lesefassung der Änderungen der Anlage zum Beschluss BK7-06-067
  • Änderungsfassung der Anlage zum Beschluss BK7-06-067
  • Änderungen der Tenorziffer 4 des Beschluss BK7-06-067, Änderungen der Tenorziffer 5 des Beschlusses BK7-17-026

Der VKU hat sich fristgerecht an der Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligt.