September 2019: BNetzA plant zwischen regulatorisch notwendigen Inhalten in Textform und der praktischen Umsetzung zu trennen VKU: Zum aktuellen Zeitpunkt weder zielführend noch sinnvoll

Die Beschlusskammer 7 der BNetzA hat im August 2019 (Az.: BK7-19-001) ein Festlegungsverfahren zur „GeLi Gas 2.0“ zur Änderung der Festlegung GeLi Gas BK7-06-067 in der Fassung BK7-16-142 und der Festlegung BK7-17-026, Messstellenrahmenvertrag, eingeleitet.
1. Die Beschlusskammer 7 beabsichtigt, die Festlegung GeLi Gas BK7-06-067 in der Fassung BK7-16-142 zu den folgenden Punkten zu ändern:
- Geschäftsprozess „Anforderung und Weiterleitung von Messwerten“ (Anlage Beschluss)
- Vorgaben zur Übermittlung von EDIFACT-Nachrichten im Rahmen der Marktkommunikation (Tenorziffer 4) und Regelungen zu Datenaustausch, Datenformate (Anlage Beschluss)
- Darstellung der Geschäftsprozesse (Anlage Beschluss)
- Einzelregelungen zu Rahmenbedingungen und Geschäftsprozessen (Anlage Beschluss)
2. Ferner beabsichtigt die Beschlusskammer auch die Vorgaben zur Übermittlung von EDIFACT-Nachrichten im Rahmen der Marktkommunikation (Tenorziffer 5) der Festlegung BK7-17-026 zu ändern.
Mit der Verfahrenseinleitung stellt die Beschlusskammer konkrete Vorschläge zur Konsultation. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anliegenden Einleitungsdokument nebst folgenden Anlagen:
- Konsolidierte Lesefassung der Änderungen der Anlage zum Beschluss BK7-06-067
- Änderungsfassung der Anlage zum Beschluss BK7-06-067
- Änderungen der Tenorziffer 4 des Beschluss BK7-06-067, Änderungen der Tenorziffer 5 des Beschlusses BK7-17-026
Der VKU hat sich fristgerecht an der Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligt.