Sachstand beim geförderten Breitbandausbau in den Bundesländern

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In einer Reihe von Kleinen Anfragen hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen die Bundesregierung nach den abgerufenen Mitteln beim geförderten Breitbandausbau in Baden-Württemberg, dem Saarland, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gefragt. Hintergrund ist das 2015 gestartete Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen für die Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 15 Mio. Euro.

 

Kernfragen waren jeweils, wann welche Zuwendungsempfänger (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid erhalten haben, was dabei jeweils Gegenstand der Förderung war (Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch die zugesagte Förderung war. Die entsprechenden Antworten zu den einzelnen Bundesländern können hier abgerufen werden:

Baden-Württemberg: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NTQxNjA=&mod=mod454590

Saarland: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NTQxNjg=&mod=mod454590

 Brandenburg: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NTQxNjQ=&mod=mod454590

 Nordrhein-Westfalen: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NTQxNjY=&mod=mod454590

Sachsen-Anhalt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/017/1901773.pdf

Die Planungs- und Beratungsleistungen sind dabei innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt des Zuwendungsbescheides zu erbringen. Das Einreichen der Verwendungsnachweise kann frühestens nach Abschluss der Maßnahme erfolgen. Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach erfolgreich durchgeführter Verwendungsnachweisprüfung und ist abhängig von der individuellen zeitlichen Einreichung des Verwendungsnachweises durch den Zuwendungsempfänger. Zur Frage nach der durchschnittlichen Zeitspanne vom ersten Förderantrag eines Ausbauprojektes bis zum Beginn der baulichen Umsetzung schreibt die Bundesregierung, dass der Ausbaubeginn an den Abschluss des Verfahrens zur Auswahl eines Unternehmens durch den Zuwendungsempfänger gekoppelt ist. Wann das Bauvorhaben tatsächlich durch das Unternehmen beginnt, ist sodann u. a. durch interne Planungsprozesse sowie externe Faktoren wie die Wetterlage und vorhandene Baukapazitäten bedingt. Dies kann von Projekt zu Projekt variieren. Schließlich heißt es, dass gemäß Koalitionsvertrag die Förderbedingungen vereinfacht werden sollen. Dazu werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet.