Entwurf zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) inakzeptabel. VKU-STELLUNGNAHME BENENNT DIE METHODISCHEN FEHLER UND FORDERT KORREKTUREN.

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Die Beschlusskammer 4 (BK 4) der BNetzA hat auf ihrer Internetseite den Entwurf zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) für Elektrizitätsnetzbetreiber für die 3. Regulierungsperiode zur Konsultation veröffentlicht. Darin wurden zwei Xgen-Werte aus den beiden jeweils herangezogenen Methoden Törnquist- und Malmquist-Index zur Diskussion gestellt. Nach Überprüfung der Berechnungen ist der VKU der Auffassung, dass diese Werte inakzeptabel sind und nicht den netzwirtschaftlichen Erfordernissen einer angemessenen Regulierung entsprechen.

Bei der Anwendung des Xgen wird unterstellt, dass die deutsche Netzwirtschaft in der Lage wäre, ihre Produktivität stärker zu steigern und bessere Einstandspreise zu realisieren als der Durchschnitt der deutschen Volkswirtschaft. Diese Prognose zur zukünftigen Entwicklung der netzwirtschaftlichen Produktivität im Vergleich zur Produktivitätsentwicklung der Gesamtwirtschaft teilt der VKU ausdrücklich nicht.

Der VKU hat zum Festlegungsentwurf am 09.11.2018 eine Stellungnahme eingereicht. Darin wird dargelegt, dass die Berechnungen der BNetzA in beiden Methoden aufgrund methodischer Fehler die Xgen-Werte systematisch überschätzen. Da der Xgen einen deutlichen Einfluss für Verteilnetzbetreiber hat, die vor erheblichen Herausforderungen stehen, dürfen methodische Ungenauigkeiten keinen Einfluss auf eine derart wichtige Festlegung haben.

Der VKU ist der Auffassung, dass eine robuste und verlässliche Ermittlung des Xgen nicht möglich ist und dieser seine Berechtigung im deutschen Regulierungskontext verloren hat. Darüber hinaus weist der VKU auf zahlreiche methodische Mängel und Fehler bei der Berechnung des Xgen hin. Die erforderlichen Korrekturen dieser Fehler würden den Xgen deutlich nach unten berichtigen.

Die zentralen Forderungen des VKU bestehen darin, das Jahr 2006 aus den Törnquist-Berechnungen auszuschließen, weil dieses Jahr in vielfacher Hinsicht ein extremer Ausreißer ist und die Xgen-Werte stark verzerrt. Auch muss die BNetzA für die Ermittlung des Xgen die vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Netzentgelte heranziehen und zudem eine ARegV-konforme Berechnung sicherstellen.

In Bezug auf die Malmquist-Methode wird vom VKU gefordert, zumindest eine Bestabrechnung zwischen den einzelnen Ergebnissen, analog zum Vorgehen beim individuellen Effizienzvergleich zu implementieren. Der wesentliche Grund hierfür liegt darin, dass die Berechnungen mit dem Malmquist-Index in den einzelnen Methoden, Modellen, Fällen, Perioden etc. eine extreme Streuung haben und die zugrunde gelegte Datenbasis zahlreiche Ungereimtheiten aufweist.