Ladesäulenförderprogramm: Dritter Förderaufruf veröffentlicht

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektromobile in Deutschland den dritten Förderaufruf veröffentlicht. Erstmals wird es dabei eine regionale Steuerung geben.

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektromobile in Deutschland den dritten Förderaufruf veröffentlicht. Die Förderanträge können seit dem 22. November 2018 gestellt werden. Das Ende der Antragsfrist ist der 21. Februar 2019.

Wesentliche Neuerung ist der Einsatz eines Standorttools mit dem Ziel, vorrangig weiße Flecken in der Abdeckung mit Ladeinfrastruktur zu schließen. Außerdem steht nach wie vor das Kriterium der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Danach wird bei einer regionalen Betrachtung die Förderung den Projekten gewährt, welche die geringsten Fördermittel je Kilowatt Ladeleistung benötigen. Ein entsprechendes Rechenbeispiel ist dem Förderaufruf zu entnehmen.

Auf der Webseite der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellenmobilität (NOW GmbH) finden Sie neben der aktuellen Fassung der Förderrichtlinie und dem dritten Förderaufruf auch weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Antrags- und Bewilligungsverfahren.