Kabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz Entwurf legt gute Basis für weitere Entwicklung der Wärmenetze

Was lange währt, wird endlich gut: Die Bundesregierung hat am 23. Oktober 2019 den Entwurf eines „Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ beschlossen. Das Gesetzesvorhaben hat damit endlich – nach einem gescheiterten Versuch in 2017 und weiteren Hängepartien – eine entscheidende Hürde genommen.

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Die Bundesregierung hat am 23. Oktober 2019 den Entwurf eines "Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude" beschlossen. Was lange währt, wird endlich gut. Das Gesetzesvorhaben hat nun - nach einem gescheiterten Versuch in 2017 und weiteren Hängepartien - eine entscheidende Hürde genommen.

Mit dem im Entwurf enthaltenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) wird die Grundlage für einen einheitlichen Regelungsrahmen für den Gebäudebereich geschaffen. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die zugehörige Energieeinsparverordnung (EnEV) werden hierzu mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Ferner sollen die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude umgesetzt werden.

Der VKU begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf eine gute Basis für die weitere Entwicklung der Fernwärme geschaffen wird. Gerade in den Städten und Ballungsgebieten wird die Fernwärme der wichtigste Ansatz für die Dekarbonisierung des Wärmesektors und für das Erreichen der Klimaziele sein. Denn: Die Fernwärme bietet die Möglichkeit, erneuerbare Energien und Abwärme in großem Umfang in die Wärmeversorgung zu integrieren.

Für eine erfolgreiche Wärmewende war es aus Sicht des VKU daher entscheidend, dass die ursprünglich beabsichtigte Neuregelung der Primärenergiefaktoren der Fernwärme größtenteils fallengelassen wurde. Ansonsten wäre es zu einer erheblichen Verschärfung und Diskriminierung der KWK-Fernwärme gegenüber allen anderen Versorgungstechnologien gekommen. Der Gesetzentwurf greift nunmehr den Vorschlag auf, den der VKU gemeinsam mit weiteren Verbänden erarbeitet hat.

Änderungsbedarf sieht der VKU vor allem bei Maßnahmen, die ihren Ursprung im Klimaschutzprogramm haben. Nach Einschätzung des VKU umfasst der vorliegende Gesetzentwurf hinsichtlich des ab 2026 geplanten, grundsätzlichen Einbauverbots von Ölheizungen zu umfangreiche Ausnahmetatbestände. Diese stehen der notwendigen Dekarbonisierung des Wärmesektors entgegen.

Ebenfalls plädiert der VKU dafür, dass die geplante verpflichtende anlassbezogene Energieberatung marktoffen gestaltet wird und damit Kunden ihren Energieberater frei wählen können. Der aktuelle Vorschlag - nämlich die Beschränkung auf die Energieberatungsangebote der Verbraucherzentrale - stellt eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die fachlich nicht begründbar und damit nicht nachvollziehbar ist. Sie stellt eine Diskriminierung aller anderen Energieberater, z. B. auch von kommunalen Energieversorgern, dar. Zur Auswahl des Energieberaters könnte z. B. die bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) geführte Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes herangezogen werden.