Instrumente zur Erhöhung der Sammelquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland
Das Elektrogesetz sieht vor, dass ab dem 01.01.2016 eine Mindesterfassungsquote von 45 % gemessen an dem Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte im Verhältnis zum Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den jeweiligen drei Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, erreicht wird. Ab 2019 soll die Mindesterfassungsmenge 65 % betragen. Für das Jahr 2016 wurde eine deutsche Sammelquote von 44,95 % ermittelt.
Vor dem Hintergrund, dass Deutschland die 45-%-Quote knapp verfehlt hat und die 65%-Quote voraussichtlich deutlich verfehlen wird, sind verschiedene Veranstaltungen organisiert worden, die mögliche Wege zur Erreichung der Sammelziele erörtern sollten. Zuletzt fand eine Diskussionsrunde mit den betroffenen Kreisen bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am 1. April 2019 statt.
Der VKU sieht als Haupthindernis für das Erreichen der hohen Sammelquoten die illegalen gewerblichen Sammlungen von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch private Personen oder Schrotthändler an. Die illegal gesammelten Geräte gehen in die offizielle Statistik nicht ein und werden regelmäßig nicht ordnungsgemäß behandelt. In diesem Zusammenhang weist der VKU auf den vielfach mangelnden Vollzug durch die Ordnungsbehörden hin, die oftmals nicht gegen die illegalen Sammler vorgehen.
Der VKU hat des Weiteren ausgeführt, dass bürgerfreundliche Sammelsysteme, wie etwa Depotcontainer für Elektro- und Elektronikaltgeräte, durch Bestimmungen des europäischen Gefahrgutrechts sehr erschwert wurden. Damit wird dieser für eine verstärkte Sammelmenge erfolgversprechende Sammelweg kaum noch von den Kommunen eingesetzt.
Methodisch führte der VKU aus, dass auch verstärkte Bemühungen um Wiederverwendung der Elektro- und Elektronikgeräte etwa im Rahmen von Reparaturwerkstätten, Tausch- oder Geschenkbörsen der Erreichung der Sammelquoten abträglich sind, sofern die Geräte nicht zu Abfall geworden sind. Hierbei handelt es sich um einen klassischen politischen Zielkonflikt, da die Abfallvermeidung und Wiederverwendung an der Spitze der Abfallhierarchie stehen, jedoch negativ zu Buche schlagen, wenn die Sammelquoten in Frage stehen.
Die Behandlung dieser Punkte sieht der VKU als auch unter quantitativen Gesichtspunkten prioritär an bei der Verbesserung der Sammelquoten.
Demgegenüber argumentierten verschiedene Sprecher auf der DUH-Veranstaltung eher in Richtung Handel. Hierbei wurde insbesondere die Abschaffung der 400 m²-Mindestverkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte gefordert, die relevant dafür ist, ob ein Vertreiber Elektro- und Elektronikaltgeräte in bestimmtem Rahmen verpflichtend zurücknehmen muss oder nicht. Sollte dies umgesetzt werden, würden auch die meisten Supermärkte verpflichtet sein, Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen und Sammelstellen würden dadurch vermehrt.
Weitere erörterte Punkte bezogen sich auf die wirksame Einbeziehung des Online-Handels sowie eine Verstärkung der Verbraucherinformation.