Gebäudeenergiegesetz nimmt Fahrt auf VKU sieht Fernwärme erheblich benachteiligt
Nachdem das Gesetzesvorhaben Anfang 2017 ausgebremst wurde, scheint es nun kurz vor Jahresende 2018 wieder Fahrt aufzunehmen. So ist Mitte November ein inoffizieller Regierungsentwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit Stand vom 1. November 2018 bekannt geworden.

Wie auch der aus 2017 bekannte Referentenentwurf beschränkt sich der nun vorliegende Entwurf weitgehend auf die Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der zugehörigen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die energetischen Anforderungen sollen jedoch unverändert fortgeführt werden, wie es auch im Koalitionsvertrag 2018 festgeschrieben wurde.
Der Entwurf setzt zudem eine Anforderung aus der EU-Gebäuderichtlinie in einem Schritt um. Er sieht vor, dass alle neuen Gebäude als sog. Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Dies ist rein deklaratorisch, da die aktuellen Anforderungen an die Gebäude unverändert fortgelten.
Neben diesen formalen Regelungen enthält der Entwurf auch inhaltliche Neuerungen mit großer Wirkung für die kommunalen Unternehmen. So kann ab 2021 die Einhaltung der energetischen Anforderungen an einen Neubau, der an ein KWK-Fernwärmenetz angeschlossen ist, nur nachgewiesen werden, wenn der in Ansatz zu bringende Primärenergiefaktor anhand der sog. Carnot-Methode ermittelt wurde. In bestimmten Fällen bleiben nach der bisherigen Methode ermittelte Primärenergiefaktoren bis Ende 2024 gültig.
Im Gefüge des GEG kommt dem Primärenergiefaktor bei der Bewertung der Versorgung von Gebäuden eine entscheidende Bedeutung zu. Die Umstellung würde zu einer einseitigen Verschärfung der Anforderungen für fernwärmeversorgte Neubauten führen. Der politisch gewollte Ausbau kommunaler Fernwärme würde ins Stocken geraten. Da der Primärenergiefaktor für das gesamte Netz gilt, wäre auch der Gebäudebestand betroffen. Eine Verschärfung im Bestand durch die Hintertür kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Der VKU begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf das Quartier in den Fokus genommen wird. Dies ist für die lokale Umsetzung der Energiewende auch im Gebäudebereich von entscheidender Bedeutung. Dennoch hat sich der VKU bei den Regelungen zum Quartiersansatz mehr Mut erhofft.