Formulierungshilfe für Abschaltvereinbarungen nach § 14 b EnWG

Die Verbände VKU und BDEW veröffentlichen eine Formulierungshilfe für Abschaltvereinbarungen nach § 14 b EnWG sowie Hinweise zur Bestimmung der Abschaltleistung und zur Anwendung des reduzierten Netzentgelts.
Im Rahmen des am 28.12.2012 in Kraft getretenen Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wurde u.a. § 14 b EnWG geschaffen. Hiernach können Betreiber von Gasverteilernetzen an Ausspeisepunkten von Letztverbrauchern, mit denen eine vertragliche Abschaltvereinbarung zum Zweck der Netzentlastung vereinbart ist, ein reduziertes Netzentgelt berechnen, soweit und solange es der Vermeidung von Engpässen im vorgelagerten Netz dient.
Hinweise zur Bestimmung der Abschaltleistung und zur Anwendung des reduzierten Netzentgelts wurden in einer separaten Anlage 2 von den Verbänden verfasst.
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