Ergebnisse der Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme vom 3. Dezember 2018 veröffentlicht Ausschreibungen bremsen Wärmewende aus
Die Bundesnetzagentur hat am 12. Dezember 2018 die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen im Segment 1 bis 50 MW und für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Der Gesetzgeber hatte sich erhofft, dass die mit dem KWKG 2017 eingeführten Ausschreibungen zu einem Wettbewerb führen, der sich – ähnlich wie bei Erneuerbare-Energien-Anlagen – kostensenkend auswirkt. Die Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur für KWK-Anlagen im Segment von 1 bis 50 MW zeigen nun, dass das nicht der Fall ist.

Die Bundesnetzagentur hat am 12. Dezember 2018 die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen im Segment 1 bis 50 MW und für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Der nächste Gebotstermin ist der 1. Juni 2019.
Der Gesetzgeber hatte sich erhofft, dass die mit dem KWKG 2017 eingeführten Ausschreibungen zu einem Wettbewerb führen, der sich - ähnlich wie bei Erneuerbare-Energien-Anlagen - kostensenkend auswirkt. Die Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur für KWK-Anlagen im Segment von 1 bis 50 MW zeigen nun, dass das nicht der Fall ist.
Das Wettbewerbsniveau ist mit 11 bezuschlagten Geboten mit einem Volumen von 78 Megawatt weiterhin gering. Insgesamt war die Ausschreibung mit 17 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 104 Megawatt nur leicht überzeichnet. Von den 11 Zuschlägen wurden sieben an kommunale Unternehmen erteilt.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 3,49 ct/kWh bis zu 5,24 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 4,74 ct/kWh sogar oberhalb der Vergütung des Segments bis 1 Megawatt, das mit einem festen Satz gefördert wird. Zudem können mit einem festen Satz geförderte Anlagen Erlöse aus vermiedenen Netznutzungsentgelten generieren. Diese zusätzliche Erlösmöglichkeit haben Anlagen in der Ausschreibung nicht.
Im Ergebnis haben die Ausschreibungen damit nicht zu sinkenden, sondern zum Teil sogar höheren Fördersätzen geführt. Außerdem haben sie Unsicherheiten in einem Bereich geschaffen, der wesentlich für die Wärmewende ist. Dem Klimaschutz wurde damit ein Bärendienst erwiesen.
Auch bei der neuen Förderkategorie "innovative KWK-Systeme" zeigt sich, dass sie in der derzeitigen Ausgestaltung nur wenige Impulse für den Klimaschutz generieren kann. Die als Prototyp für zukünftige KWK-Konzepte entwickelte Förderkategorie wird vom Markt nicht angenommen.
So war die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme noch deutlicher unterzeichnet als die erste Ausschreibung im Juni dieses Jahres. Die ausgeschriebene Menge von 29 Megawatt wurde mit lediglich 3 Geboten mit einem Volumen von 13 Megawatt erheblich unterschritten. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen dabei von 7,99 ct/kWh bis zu 11,97 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,31 ct/kWh. Damit schrammt selbst der Durchschnittswert dicht am maximal zulässigen Zuschlagswert von 12 ct/kWh entlang.
Derzeit wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums an einem KWK-Evaluierungsbericht gearbeitet. Er soll die Grundlage für die nächste KWKG-Novelle bilden. Im Berichtsentwurf wird vorgeschlagen, dass Ausschreibungen im Bereich der KWK-Anlagen sogar noch ausgeweitet werden sollen. Führt man sich die bisherigen Ausschreibungsergebnisse vor Augen, sollte die Regierung diese Pläne ad acta legen. Sonst droht die Wärmewende ausgebremst zu werden, bevor sie richtig Fahrt aufnehmen kann.