Energiesammelgesetz nimmt letzte Hürde Bundesrat billigt Änderungen bei KWKG und EEG

Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 das „Energiesammelgesetz“ gebilligt. Wesentliche Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) treten damit zum Jahresbeginn 2019 in Kraft. Der VKU hat im Gesetzgebungsverfahren deutliche Verbesserungen bei der KWK erreicht und außerdem dazu beigetragen, dass drohende Kürzungen bei der Solarstromförderung vom Bundestag entschärft wurden. Mit dem Gesetzesbeschluss ist auch der Weg frei für die Sonderausschreibungen im EEG.

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Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 das "Energiesammelgesetz" gebilligt. Wesentliche Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) treten damit zum Jahresbeginn 2019 in Kraft. Am 30. November 2018 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen. Dabei waren die Abgeordneten von der Vorlage der Bundesregierung in entscheidenden Punkten abgewichen und hatten dabei auch Vorschläge des VKU aufgegriffen. So ist es dem VKU gelungen, deutliche Verbesserungen bei der KWK zu erreichen, wie etwa eine Verlängerung des KWKG bis zum Jahr 2025. Auch wird die KWK-Bestandsförderung im Jahr 2019 weniger stark abgesenkt als ursprünglich beabsichtigt. Im Segment bis 100 MW fällt die Kürzung vergleichsweise moderat aus. Zu den Änderungen muss die EU-Kommission noch ihr grünes Licht geben.

Mit dem Gesetzesbeschluss ist auch der Weg frei für die Sonderausschreibungen im EEG. Für Windenergie und Solarenergie wird es in den Jahren 2019 bis 2021 zusätzliche Ausschreibungstermine geben. Im selben Zeitraum sollen außerdem "Innovationsausschreibungen" stattfinden, in denen neue Verfahrensregeln erprobt werden, von denen sich der Gesetzgeber mehr Wettbewerb in den Ausschreibungen erhofft. Neu ist darüber hinaus, dass Windparks ab Juli 2020 nicht mehr ständig blinken dürfen, sondern nur wenn sich ein Flugzeug nähert ("bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung"). Der Grund: Das Dauerblinken stört viele Anwohner. Große PV-Dachanlagen werden Einbußen bei der Vergütung hinnehmen müssen. Nach Intervention des VKU und anderer Verbände fallen diese allerdings weniger drastisch aus als ursprünglich geplant. Schließlich wurde mit dem Energiesammelgesetz auch die EEG-Umlagebefreiung von KWK-Neuanlagen an EU-Beihilferecht angepasst und die Schätzpraxis bei "weitergeleitetem Strom" legalisiert.

Die geplanten Regelungen zum Redispatch von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen waren nicht Gegenstand des Bundesratsbeschlusses, da der Bundestag diesen Themenkomplex aus dem Energiesammelgesetz entfernt hatte. Stattdessen haben die entsprechenden Passagen Eingang in den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus gefunden, den das Bundeskabinett am 12. Dezember 2018 beschlossen hat.

Für den VKU ergibt sich daraus die Chance, das parlamentarische Verfahren (erneut) zu nutzen, um sich für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von kommunalen Anlagenbetreibern und Verteilnetzbetreibern einzusetzen.

Das Energiesammelgesetz betrifft insgesamt 19 Gesetze und Verordnungen. Der VKU hat zuletzt am 20. November 2018 im Rahmen der Anhörung im zuständigen Ausschuss eine umfassende Stellungnahme abgegeben.