Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht aktualisierte Präventions- und Notfallpläne für den Gasbereich

Wie in der europäischen Verordnung zu Gasversorgungssicherheit vorgesehen, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Präventions- sowie den Notfallplan Gas überarbeitet und veröffentlicht.
Den Präventionsplan Gas finden Sie hier, den Notfallplan Gas können Sie auf dieser Seite des Ministeriums einsehen. Im Vorfeld waren die Entwürfe mit energiewirtschaftlichen Verbänden sowie mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und dem Verbraucherzentrale Bundesverband konsultiert worden. Der VKU hatte sich an dem Verfahren beteiligt.
Die nun vorliegenden Pläne greifen einige der Anregungen des VKU auf. So sieht der Präventionsplan Gas hinsichtlich des L-Gas-Versorgungsrisikos nun vor, dass das niederländische Wirtschaftsministerium im Rahmen des Pentalateralen Forums und im bilateralen Austausch regelmäßig über die Entwicklung der L-Gas-Förderung informiert. Ebenso ist vorgesehen, dass sich die niederländischen und die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber über die L-Gas-Versorgung austauschen. Das BMWi legt Wert darauf, dass die in der deutschen L-Gas-Versorgung tätigen Unternehmen Vorkehrungen treffen, um eine Krisensituation bestmöglich zu bewältigen. Es kündigt an, hierzu den Austausch mit den betreffenden Unternehmen zu intensivieren.
Im Präventionsplan Gas wird in Bezug auf den Netzentwicklungsplan die Auffassung mit dem VKU geteilt, dass ein Rückgang des Gasverbrauchs nicht immer auch mit einem Rückgang der benötigten Kapazitäten einhergeht, z. B. aufgrund veränderter Flussrichtungen im Netz oder einer Steigerung des Kapazitätsbedarfs nachgelagerter Netzbetreiber oder Industriekunden.
Die Kritik des VKU an den derzeit geltenden Regelungen zu Abschaltvereinbarungen nach § 14b EnWG findet sich jedoch in den Plänen des BMWi nicht wieder.