BNetzA nimmt Gasverteilnetzbetreiber bei schlechter untertägiger Datenmeldung ins Visier Mitteilung Nr. 3 zur Umsetzung des Beschlusses "GABi Gas 2.0"

Bundesnetzagentur reagiert auf Kosten-Nutzen-Analyse der Marktgebietsverantwortlichen und kündigt ggf. Aufsichtsmaßnahmen an.
Die Mitteilung Nr. 3 enthält die folgenden Kernpunkte:
- Eine Steigerung des Übermittlungsintervalls (z. B. auf vier untertägige Datenmeldungen) zum gegenwärtigen Zeitpunkt hält die Bundesnetzagentur nicht für zwingend geboten. Sie teilt jedoch mit, dass die Steigerung der Datenqualität grundsätzlich Voraussetzung ist für eine Steigerung des Übermittlungsintervalls. Nach dem Ergebnis des Berichts erfüllen rund zwanzig Prozent der Netzbetreiber die Anforderungen hinsichtlich der Abweichungsrate gegenüber den endgültigen Messwerten nicht. Auch bei der Bereitstellung gibt es Netzbetreiber, die noch Defizite aufweisen.
- Eine erneute Überprüfung der Fragestellung, inwieweit zusätzliche untertägige Datenübermittlungen unter Kosten-Nutzen-Aspekten systemförderlich sein können, hält sich die Beschlusskammer vor.
- Zunächst hat die Beschlusskammer eine Untersuchung vorgenommen, welche Netzbetreiber die derzeit geltenden Anforderungen dauerhaft nicht erfüllen. Sie werden auf der Transparenzliste der Marktgebietsverantwortlichen geführt. Die Bundesnetzagentur wird die hier gelisteten Netzbetreiber zunächst im Rahmen einer Sachverhaltsaufklärung anschreiben.
- Sofern im weiteren Verfahrensgang notwendig, wird auch die Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen gegenüber einzelnen Netzbetreibern in Betracht gezogen.
Hintergrund:
Die Marktgebietsverantwortlichen mussten aufgrund von GABi Gas 2.0 eine Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) erstellen, in der die Effekte einer besseren, häufigeren und schnelleren Bereitstellung von untertägigen RLM-Daten untersucht werden.
Das heißt, es wurden die Kosten und der Nutzen:
- einer Erhöhung der Häufigkeit der Bereitstellung von Informationen an die Netznutzer,
- einer Verkürzung der Fristen für die Bereitstellung von Informationen und
- einer Verbesserung der Genauigkeit der übermittelten Informationen erhoben. Die KNA hat eine Aufschlüsselung der Kosten – vorrangig bei den Netzbetreibern – und Vorteile – vorrangig bei den Transportkunden – zu enthalten.
Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben in einer Wertschöpfungsstufe übergreifend besetzten Arbeitsgruppe die KNA erarbeitet, welche anschließend durch die Marktgebietsverantwortlichen konsultiert wurde.
Im Oktober 2018 wurde die KNA bei der Bundesnetzagentur vorgelegt.