100-Tage-Gesetz in neuem Gewand VKU nimmt Stellung zum „Energiesammelgesetz“

Der VKU hat sich bei einer Verbändekonsultation zum sogenannten „Energiesammelgesetz“ für die Interessen der Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt. In dem Gesetzgebungspaket schlägt das Bundeswirtschaftsministerium umfangreiche Änderungen beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vor. Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird adressiert.

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Seit März 2018 diskutiert die Koalition über ein Gesetz, welches der Wind- und Solarenergie "Sonderausschreibungen" bescheren und die Befreiung des Eigenverbrauchs von KWK-Strom bei der EEG-Umlage neu regeln soll - das sogenannte "100-Tage-Gesetz". Diese inoffizielle Bezeichnung haftete an dem Vorhaben auch dann noch, als die Bundesregierung ihre ersten 100 Tage längst überschritten hatte. Der Grund: Die Koalition fand keine Einigung bei den Sonderausschreibungen.

Lange lauerte die Branche auf den Entwurf. Und dann ging es plötzlich ganz schnell. Am 5. Oktober übermittelte das Bundeswirtschaftsministerium dem VKU und anderen Verbänden ein Paket mit umfangreichen Gesetzgebungsvorschlägen, jetzt unter der Bezeichnung "Energiesammelgesetz". Der VKU hatte bis 12. Oktober Zeit, seine Stellungnahme abzugeben.

Die meisten der geplanten Rechtsänderungen beziehen sich auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Dort sind Anpassungen nicht nur bei der Umlageentlastung von Neuanlagen geplant, sondern insbesondere auch bei den Fördersätzen für Bestandsanlagen. Hier setzt vor allem die Kritik des VKU an: Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen, auf die sich das Ministerium bezieht, wurden auf der Grundlage neuer Anlagen vorgenommen. Diese sind älteren Anlagen - und um die geht es bei der Bestandsförderung - in puncto Wirkungsgrad und Betriebskosten natürlich überlegen.

Im Energiesammelgesetz findet sich auch ein Vorschlag zum Umgang mit Stromverbrauchsmengen, für die in unterschiedlicher Höhe EEG-Umlage anfällt. Relevant wird dies, wenn ein Eigenversorger zum Teil auch Dritte beliefert, etwa die Kantine auf dem Werksgelände. In bestimmten Fällen soll künftig auf eine Messung verzichtet und die bisherige Schätzungspraxis legalisiert werden. Der VKU begrüßt den Pragmatismus des Vorschlags, aber fordert im Interesse der Verteilnetzbetreiber, dass bereits abgeschlossene Sachverhalte nicht neu aufgerollt werden.

Das Streitthema Sonderausschreibungen sucht man im Energiesammelgesetz übrigens vergeblich. Mangels Einigung ist dieses Thema vorerst ausgespart worden.