TKG-Novelle: Ein kluger Rechtsrahmen für den Glasfaserausbau
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) muss wegen europäischer Vorgaben bis Ende 2020 umfangreich überarbeitet werden. Für die Große Koalition hat der Weg in die Gigabit-Gesellschaft höchste Priorität. Sie will den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 – mit einem Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Ab 2025 soll es zudem ein Recht auf schnelles Internet geben. Im Herbst will die Bundesregierung einen Entwurf für eine TKG-Novelle vorlegen, der die EU-Vorgaben und die Ziele der Koalition aufgreift.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) vertreten zusammen nahezu alle Wettbewerber der Deutschen Telekom im Glasfaserausbau. Für sie steht fest: Die TKG-Novelle ist die Chance für einen klugen, rechtlichen und regulatorischen Rahmen, um Deutschland zu einer echten Gigabit-Gesellschaft zu machen. Der Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude bildet die Basis für Smart City, Smart Country, Industrie 4.0 und ist ein wichtiger Teil gleichwertiger Lebensverhältnisse. Zu den konkreten Punkten haben die Verbände frühzeitig gemeinsame Vorschläge vorgelegt.
Für einen flächendeckenden Glasfaserausbau muss beim alten Kupfernetz an der Regulierung des Marktbeherrschers festgehalten werden. Für das neue Glasfasernetz müssen marktverhandelte Open-Access-Lösungen Vorrang haben. Außerdem muss gesetzlich verankert werden, dass immer die bessere Technologie Vorrang hat. Vectoring darf FTTB/H nicht bremsen.
Für einen flächendeckenden 5G-Rollout müssen Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtungen künftig die Regel sein – beide Geschäftsmodelle beleben den Wettbewerb und geben Endkunden Wahlfreiheit. Außerdem brauchen kommunale Unternehmen Frequenzen zur regionalen Nutzung, um unabhängig von den großen Mobilfunknetzbetreibern die Smart City aufbauen zu können.
Noch vor der „großen“ TKG-Novelle soll das 5. TKG-Änderungsgesetz (DigiNetzG) Rechtssicherheit bei Mitnutzung und Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur schaffen. Die Regelungen im Gesetzentwurf des Bundestags gehen allerdings nicht weit genug. Die „große“ TKG-Novelle muss den Begriff „öffentliche Mittel“ nochmals klarstellen und bei diskriminierungsfreiem und offenen Netzzugang echten Überbauschutz gewährleisten.
Der Ausbau von Gigabitnetzen erfolgt vor allem im Wettbewerb und nicht durch Verpflichtungen. Ein Universaldienst kann immer nur das letzte Mittel sein (Subsidiarität). Für einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet sollte v. a. auf Anreize gesetzt werden, z. B. indem die Nachfrage mit Vouchern stimuliert wird.
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