Bundesinnenministerium diskutiert mit Betreibern
Stellungnahme zum Diskussionspapier des NIS 2-Umsetzungsgesetzes eingereicht

Nachdem bisher verschiedene inoffizielle Versionen des NIS 2-Umsetzungsgesetzes bekannt geworden waren, hat das Bundesinnenministerium nunmehr Teile des Entwurfs offiziell als Diskussionspapier veröffentlicht. Der VKU hat seine Stellungnahme erarbeitet und fristgerecht eingereicht.

23.10.23

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat zur Vorbereitung einzelner wirtschaftsbezogener Vorschriften zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ein noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Diskussionspapier verfasst und u.a. dem VKU am 28.09.2023 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 20.10.2023 übermittelt. Bisher waren nur verschiedene inoffizielle Versionen des NIS 2-Umsetzungsgesetzes bekannt.

Das Diskussionspapier enthält im Wesentlichen folgende Neuerungen:

  • Verbesserungen der Kohärenz mit den wirtschaftsbezogenen Vorschriften des Kritis-Dachgesetzes sowie Verbesserungen der Lesbarkeit.
  • Umfangreiche Neustrukturierung des Aufsichts- und Nachweisregimes für Betreiber kritischer Anlagen sowie für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen.
  • Unmittelbare Aufnahme der Definitionen der gemäß NIS-2-Richtlinie einzubeziehenden Einrichtungskategorien für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen in einer Anlage zum BSI-Gesetz.

Der VKU hat fristgerecht seine Stellungnahme eingereicht. Neben den vielen positiven Aspekten des Entwurfs geht die Stellungnahme insbesondere auf die folgenden verbesserungswürdige Punkte ein:

  • Unklarheiten bestehen bei Querverbundsunternehmen, also Unternehmen, die in mehreren Sektoren tätig sind. Es stellt sich zum einen die Frage, wie der Anwendungsbereich dieser Unternehmen bestimmt wird, also welchen Pflichten diese Unternehmen unterliegen. Zum anderen stellt sich die Frage, wie die Querverbundunternehmen diese Pflichten erfüllen und nachweisen müssen. Beides muss konkretisiert werden.
  • Ähnliches gilt für Fragestellungen in Zusammenhang mit Konzernunternehmen. Insbesondere die Pflichtenverteilung innerhalb von Konzernstrukturen müssen klargestellt werden.
  • Für den Fall, dass eine besonders wichtige Einrichtung gleichzeitig ein Betreiber einer kritischen Anlage ist, muss das Gesetz ebenfalls nochmals überarbeitet und präzisiert werden. Es muss klar sein, dass in einem solchen Fall Nachweise für den Bereich außerhalb der kritischen Anlagen nur im absoluten Ausnahmefall eingefordert werden.
  • Zukünftig sollten das NIS 2-Umsetzungsgesetz und das Kritis-Dachgesetz parallel behandelt werden und insbesondere gleichzeitig in den Bundestag eingebracht werden.
  • Die spezialgesetzlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz und Energiewirtschaftsgesetz sind nicht Teil dieses Diskussionsentwurfs. Diese Normen sollten ebenfalls frühzeitig mit der Wirtschaft diskutiert werden.

Am 27.10.2023 findet ein Werkstattgespräch im BMI zu dem Diskussionspapier statt. Der VKU wird die Interessen seiner Mitglieder dort einbringen.