Paket aus Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, kurzfristigen Maßnahmen im 5. TKGÄndG und TKG-Novelle Gesamtkonzept für den Mobilfunkausbau soll zügig vorgelegt werden

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Die Auktion der ersten 5G-Frequenzen – Kapazitätsfrequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz – ist am 12. Juni 2019 mit Runde 497 zu Ende gegangen. Mit Einnahmen von über 6,5 Mrd. Euro und einer Dauer von fast drei Monaten war die Auktion eine der teuersten und längsten Frequenzauktionen der deutschen Geschichte. Die versteigerten Frequenzen sind sofort nutzbar. Ab 2021 bzw. 2026 kommen so genannte Flächenfrequenzen hinzu.
Die Einnahmen sollen in den Digitalfonds zur Finanzierung der Digitalstrategie der Bundesregierung fließen. Hier sind in dieser Legislaturperiode 11,7 Mrd. Euro für den Breitbandausbau und 5 Mrd. für den Digitalpakt Schule vorgesehen. 2,4 Mrd. Euro sind bereits im Fonds eingestellt. Mit den Versteigerungserlösen sind es 9 Mrd. Euro – es fehlen also noch weitere 7,7 Mrd. Euro.

Koalition fasst weitere Beschlüsse zum Mobilfunkausbau
Kurz nach Ende der Auktion haben die Spitzen von Union und SPD weitere Beschlüsse zum Mobilfunkausbau gefasst. Wichtigste Neuerung ist eine so genannte Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes, die die bisherigen zwei Säulen des Mobilfunknetzausbaus – den privatwirtschaftlichen Ausbau im Wettbewerb und den Ausbau aufgrund von Versorgungsauflagen – durch eine dritte Säule ergänzt. Die MIG soll zügig eingerichtet werden, um Mobilfunkmasten in unversorgten Regionen v. a. auf Liegenschaften des Bundes zu errichten. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf weißen Flecken und hier entlang von Verkehrswegen. Die MIG wird Teil der Mobilfunkstrategie des Bundes, die im Sommer vorgelegt werden soll.
Neben der MIG wurden kurzfristige Maßnahmen beschlossen, die bereits im 5. TKG-Änderungsgesetz (5. TKG-ÄndG) implementiert werden sollen. Dieses enthält eigentlich Nachbesserungen im so genannten DigiNetzG und wird voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet.
So wird der Bund ab dem Jahr 2020 einen Überblick über die Mobilfunknetze veröffentlichen, zudem sollen die Mobilfunknetzbetreiber ihre Ausbauplanungen für die nächsten zwei Jahre zur Verfügung stellen. Auch sollen die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, den Kunden beim Vertragsschluss über die konkrete Netzabdeckung zu informieren. Schließlich wird der Bußgeldrahmen der Bundesnetzagentur erweitert, um Versorgungsauflagen besser durchsetzen zu können.

Lokales Roaming im Rahmen der TKG-Novelle
Neben der Mobilfunkstrategie wird die Bundesregierung im Herbst dieses Jahres einen ersten Entwurf für eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vorlegen, mit der sie entsprechende europäische Vorgaben umsetzt. Hier soll dann auch die bereits intensiv diskutierte Verpflichtung zum Infrastruktursharing und zu lokalem Roaming enthalten sein. Ganz generell sollen Mobilfunkstrategie und Breitbandausbau besser verschränkt werden.

Frequenzen zur regionalen Nutzung bleiben auf der Agenda
Neben den bundesweiten Frequenznutzungsrechten stellt die Bundesnetzagentur Frequenzen im Bereich 3,7 bis 3,8 GHz zur lokalen Nutzung bereit. Diese werden nicht versteigert, sondern auf Antrag vergeben. Im ersten Schritt konzentriert sich die Bundesnetzagentur auf die Vergabe von Frequenzen für lokale Anwendungen, konkret grundstücksbezogene Industrieanwendungen. In circa einem Jahr wird die Behörde dieses Verfahren evaluieren, möglicherweise bekommen kommunale Unternehmen dann die Chance, ebenfalls Frequenzen zu beantragen.

Rolle kommunaler Unternehmen beim 5G-Rollout
Kommunale Unternehmen können beim 5G-Rollout verschiedene Rollen auf verschiedenen Wertschöpfungsebenen einnehmen, angefangen bei der Standortsuche oder der Anbindung der Mobilfunkstandorte mit Glasfaser. Mit 5G-Frequenzen zur regionalen Nutzung können kommunale Unternehmen unabhängig von den nationalen Mobilfunknetzbetreibern z. B. die Smart City realisieren.