Kabinett beschließt Eckpunkte zur Mobilfunkstrategie Funklöcher sollen geschlossen werden
Das Kabinett der Bundesregierung beschließt einen Maßnahmenmix zur Schließung der 4G-Lücken im Mobilfunknetz. Förderprogramme sollen Weiße-Flecken/Funklöcher den Kampf ansagen. Darüber hinaus wird in den kommenden Jahren eine Infrastrukturgesellschaft für den Mobilfunkausbau gegründet. Diese soll dort greifen wo Markt, Frequenzauflagen und Förderprogramme versagt haben.
Das Ziel und die hohe Priorität für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung war bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD politisch verankert worden. Funklöcher sollen der Vergangenheit angehören. Bereits im September hatte das BMVI dazu einen 5-Punkte-Plan vorgelegt, der die Grundlage für die jetzt beschlossenen Eckpunkte für eine Mobilfunkstrategie bildet. Mit der Mobilfunkstrategie will die Bundesregierung eine internationale Spitzenposition für Deutschland beim Mobilfunk auf Basis einer flächendeckenden LTE/4G-Versorgung für die Öffentlichkeit erreichen und die Voraussetzungen für den 5G-Ausbau schaffen. Unterbrechungsfreies Surfen und Telefonieren ist das oberste Ziel.
In einem ersten Schritt waren bereits bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen im Frühjahr diesen Jahres den Mobilfunknetzbetreibern Versorgungsauflagen für das bestehende 4G-Netz auferlegt worden. Diese Auflagen stellen, neben dem allgemeinen privatwirtschaftlichen Ausbau, die zweite Säule des Mobilfunkausbaus dar. Die Mobilfunkstrategie umfasst Maßnahmen, die eine dritte Säule bilden. Konkret wurden folgende Punkte beschlossen: die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Stärkung von Akzeptanz für den Mobilfunkausbau vor Ort, die verstärkte Nutzung bestehender Liegenschaften von Bund, Ländern und Kommunen, Weiße-Flecken Fördermodelle und die Errichtung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG).
Mit Blick auf die Aktivitäten kommunaler Unternehmen sind vor allem die Maßnahmen zur Schließung der 4G-Mobilfunklücken von besonderem Interesse. Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung mit einem Mix an Maßnahmen jetzt eine lange vernachlässigte Baustelle angeht und versucht die digitale Spaltung zwischen Stadt und Land zu verhindern.
Für die Erschließung von bis zu 5.000 Standorten in allen Teilen Deutschlands, die ohne staatliche Maßnahmen voraussichtlich auch Ende 2024 noch nicht versorgt sein werden, wird der Bund Mittel aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur bereitstellen. Für diese Weißen-Flecken wird die Bundesregierung Förderinstrumente einsetzen. Diese Förderinstrumente werden voraussichtlich sowohl ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell sowie ein kommunales Förderprogramm umfassen. Soweit Förderprogramme genutzt werden (eingeschlossen sind auch solche für den Glasfaserausbau), soll eine enge Abstimmung und Koordinierung mit den Förderinitiativen der Kommunen in Weißen-Flecken erfolgen. Diese Abstimmung und Koordinierung wird für zukünftige Breitbandförderungen möglich sein. Trotzdem nehmen der bürokratische Aufwand sowie die Komplexität für Kommunen und kommunale Unternehmen zu.
Um den Ausbau darüber hinaus zu garantieren, strebt die Bundesregierung an, eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft zu gründen, die sich neben dem eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau positioniert. Die Gesellschaft soll als gemeinnützige GmbH im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur angesiedelt werden. Alleiniger Anteilseigner ist der Bund. Mit ihrer Hilfe sollen Mobilfunkmasten in Weißen-Flecken errichtet werden, die zuvor nicht durch Fördermodelle erschlossen werden konnten. Damit kommt der MIG eine subsidiäre Rolle zu. Mit anderen Worten: Die Gesellschaft des Bundes wird nur dort aktiv eingreifen und eigene Antennen errichten, wo erst der private und danach der geförderte Ausbau nicht funktionieren. Allgemein ist jedoch die Errichtung und Effektivität einer solchen Gesellschaft in Frage zu stellen. Zu wenige Bundesimmobilien sind für die Lückenschließung an den nötigen Stellen verfügbar. Bundesimmobilien befinden sich nicht per se in Weißen-Flecken, d.h. schwarzen Funklöchern.
Unabhängig davon, welche Maßnahmen zur Lückenschließung eingesetzt werden, kommt kommunalen Unternehmen eine zentrale Rolle zu, da die errichteten Antennen mit Strom und Glasfaser angeschlossen werden müssen.
Neben der Förderung und der MIG, ist das geplante Planungs- und Informationstool kritisch zu bewerten. Genaue Informationen über die Standorte und Verfügbarkeit von Liegenschaften der Kommunen und ihrer kommunalen Unternehmen sollten als die kritische Infrastruktur behandelt werden, die sie darstellen. Diese Informationen sollten angemessen geschützt werden.
Bei einer „Digitalklausur“ am 17. und 18. November in Meseberg soll auf Basis der oben genannten Eckpunkte eine umfassende Strategie erarbeitet werden. Besonders in Bezug auf die Ausgestaltung der Förderprogramme, wird die Bundesregierung sich mit den Netzbetreibern, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden beraten. Hier wird sich auch der VKU weiterhin einbringen. Auf lange Sicht ist eine kontinuierliche Evaluierung der Entwicklung der Mobilfunkversorgung durch die Bundesregierung vorgesehen. Dabei wird auch überprüft, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.