EU-Kommission überprüft Empfehlung über relevante Telekommunikationsmärkte für Vorabregulierung Beantwortung der öffentlichen Online-Konsultation bis 10.05.2019 möglich

Die EU-Kommission hat eine Online-Konsultation zur Überprüfung der Empfehlung vom 09.10.2014 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, eingeleitet. Eine Beantwortung der Konsultation ist bis zum 10.05.2019 hier möglich. Der Fragebogen ist nur in englischer Sprache verfügbar, schriftliche Antworten können aber auch auf Deutsch eingegeben werden.
Ziel der Konsultation ist es, Informationen über den Status quo und die Entwicklungen im Bereich der Vorleistungsmärkte zu sammeln, um aktuelle und mögliche Märkte zu bewerten, die für eine Vorabregulierung in Frage kommen. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in die Vorbereitungen der Kommission für eine Neuauflage der o. g. Empfehlung einfließen, die die Kommission gemäß dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation bis 21.12.2020 annehmen soll. Zusätzlich zur Online-Konsultation soll eine Studie in die Neuauflage der Empfehlung einfließen.
Die Konsultation enthält Fragen zu technologischen und regulatorischen Trends im elektronischen Kommunikationssektor, die sich auf die Definition der relevanten Märkte auswirken. Sie adressiert zudem den Geltungsbereich der aufgelisteten relevanten Märkte in der Empfehlung von 2014. Außerdem umfasst sie Fragen zur möglichen Entfernung sowie Ergänzung von Märkten zu dieser Liste.
Neuer EU-Telekommunikationsrechtsrahmen sieht weiter Vorabregulierung vor
Auch unter dem neuen, vom europäischen Kodex geschaffenen Telekommunikationsrechtsrahmen, der bis Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, bleibt die Identifizierung relevanter Märkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, ein zentraler Bestandteil. Die nationalen Regulierungsbehörden, in Deutschland die BNetzA, sollten bei der Definition der relevanten Märkte entsprechend den nationalen Gegebenheiten die im Anhang der Empfehlung festgelegten Produkt- und Dienstmärkte analysieren. Eine solche Liste sei laut Kommission weiterhin wichtig, um auch Marktteilnehmern Rechtssicherheit und eine stabile Geschäftsplanung zu gewähren.
Gemäß Artikel 67 Absatz 1 des Kodexes kann davon ausgegangen werden, dass ein Markt die Auferlegung von Regulierungspflichten rechtfertigt, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Erstens müssen hohe und nicht vorrübergehende strukturelle, rechtliche oder regulatorische Marktzugangsschranken bestehen. Zweitens muss eine Marktstruktur vorhanden sein, die unter Berücksichtigung des Zustands des infrastrukturbasierten Wettbewerbs nicht zu einem wirksamen Wettbewerb innerhalb des relevanten Zeitrahmens neigt. Drittens reicht das Wettbewerbsrecht alleine nicht aus, um ein identifiziertes Marktversagen angemessen zu beheben. Der Kodex sieht vor, dass die Kommission die Empfehlung regelmäßig überprüft, um zu untersuchen, ob ggf. andere Märkte in die Liste aufgenommen werden sollen.