DigiNetzG: Bundestag folgt Ländern nicht Bundesrat hatte Verbesserungen vorgeschlagen – Bundestag hält an eigenem Gesetz-entwurf fest
Das DigiNetzG wird oft zur Legitimation eines Doppel- bzw. Überbaus von Breitbandinfrastrukturen genutzt. Änderungen im TKG sollen diese Probleme lösen.
Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (Digi-NetzG) soll durch Synergien die Kosten für den flächendeckenden Breitbandausbau senken. Telekommunikationsnetzbetreiber dürfen öffentliche Ver- und Entsorgungsnetze mitnutzen, wobei die jeweiligen Eigentümer Einnahmen aus der Mitnutzung erzielen dürfen. Eine weitere Regelung besagt, dass bei öffentlich finanzierten Baumaßnahmen immer eine Mitverlegung ermöglicht werden muss.
Doppelausbau und Überbau
In der Praxis wird das DigiNetzG oft für einen so genannten Doppel- bzw. Überbau von Breitbandinfrastrukturen genutzt. Hintergrund ist, dass das Recht zur Mitverlegung auch im Verhältnis von einem Telekommunikationsnetzbetreiber zu einem zweiten oder dritten Telekommunikationsnetzbetreiber gilt. In der Folge wird der Geschäftsplan des Erstausbauers, oft eines kommunalen Unternehmens, gefährdet.
Definition öffentlicher Mittel
Ein weiterer problematischer Punkt im DigiNetzG ist die sehr weite Auslegung „öffentlicher Mittel“ bei Baumaßnahmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) versteht Investitionen kommunaler Unternehmen als öffentliche Mittel – in der Folge gibt es bei ihren Baumaßnahmen immer ein Recht zur Mitverlegung.
Gesetzentwurf der Regierung schafft keine Klarheit
Ein im Sommer vorgelegter Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sollte diese Probleme lösen. Das Bundeskabinett hat die guten Vorschläge des BMVI allerdings wieder verwässert. Eigenwirtschaftlich ausbauende kommunale Unternehmen hätten weiterhin keine Planungs- und Investitionssicherheit.
Beschluss des Bundesrats sorgt für Fair Play
Der Bundesrat muss der Änderung des TKG zustimmen. Die Länderkammer hat Ende November Beschlüsse gefasst, um die strukturellen Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren, die auch mit dem Regierungsentwurf bestehen bleiben. Überbau und Doppelausbau sollen so wirklich verhindert und faire Marktregeln für den Glasfaserausbau geschaffen werden. So haben Länder den Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich verbessert.
Konkret fordert der Bundesrat, dass Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand, z. B. kommunale Unternehmen oder Zweckverbände, nicht unter die Definition „öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten“ fallen, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich – also ohne Fördermittel – realisieren. Damit werden sie privatwirtschaftlichen Unternehmen, die Glasfaser ebenfalls mit eigenen Mitteln ausbauen, gleichgestellt.
Zum Überbau stellt die Länderkammer klar: Wird in einem bislang nicht mit (reinen) Glasfaseranschlüssen (FTTB / FTTH) abgedeckten Gebiet erstmals Glasfaser ohne öffentliche Fördergelder verlegt, genießt der Erstausbauer – Open-Access-Zugang vorausgesetzt – einen Überbauschutz.
Bundesregierung hält an eigenem Gesetzentwurf fest
In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten.
Zuvor hatte die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Länder Stellung genommen. Sie ist anders als der Bundesrat der Ansicht, dass die Formulierung „direkt gefördert“ sehr unklar ist und zu weiterer Rechtsunsicherheit führen kann. So bleibt offen, ob auch Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemeint sind, die keine Telekommunikationsnetze sind, z. B. Gas-, Wasser- oder Erschließungsarbeiten. Vielmehr sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch den Vorschlag einer der grundlegenden Gedanken des DigiNetzG – die Nutzung von Synergien – ausgehöhlt wird und praktisch nicht mehr angewendet werden kann.
Insgesamt ist die Bundesregierung weiter der Ansicht, dass es ausreichend sei, lediglich die Gesetzesbegründung für Klarstellungen zu nutzen. Der Gesetzentwurf wird nun zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen, der sich hiermit im neuen Jahr befassen wird.