Bunderegierung fördert Kommunen bei der Entwicklung zu Smart Cities
In 2019 stehen für rund 10 Modellprojekte 150 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 29. März ist der Projektaufruf online.
Wie bereits Ende letztes Jahres angekündigt, fördert die Bunderegierung Städte, Kreise und Gemeinden bei der Entwicklung zu Smart Cities. Insgesamt sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren in vier Staffeln rund 50 zukunftsfähige Modellprojekte mit ca. 750 Mio. EUR gefördert werden. Für die erste Staffel mit rund zehn Modellprojekten stehen im Bundeshaushalt 2019 ca. 150 Mio. EUR zur Verfügung.
Kommunen können sich bis zum 17. Mai 2019 für die erste Staffel bewerben. Der Förderaufruf steht seit 29. März 2019 auf www.smart-cities-made-in.de zur Verfügung. Die Auswahl der Modellprojekte wird auf Basis von Fachgutachten von einer Expertenjury durch vergleichende Bewertung am 1. Juli 2019 getroffen. Eine Auftaktveranstaltung der Modellprojekte ist für September 2019 im Rahmen des 13. Bundeskongresses Nationale Stadtentwicklungspolitik in Stuttgart vorgesehen.
Zentrale Anforderungen an die Modellprojekte sind:
- Die Modellprojekte verknüpfen Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta.
- Sie zielen auf integrierte, sektorenübergreifende (mindestens drei Sektoren) Strategien der Stadtentwicklung und deren Umsetzung. Sie sollen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. Kommunalverwaltungen sind explizit aufgerufen, mit anderen Akteuren in der Kommune (z.B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungswirtschaft, Technologieunternehmen, lokales Gewerbe, gemeinnützige Träger) oder auch der Wissenschaft zusammenzuarbeiten. Eine Förderung von isolierten, sektorspezifischen Einzelprojekten ist nicht möglich.
- Die Projekte bestehen aus zwei Phasen: Zuerst werden kommunale und fachübergreifende Strategien und Konzepte entwickelt, dann werden diese umgesetzt.
- Wesentliche Komponente ist der Wissenstransfer zwischen den Modellprojekten, um die Ergebnisse und Erfahrungen in die Breite tragen zu können.
Antragsberechtigt sind Kommunen und Gemeindeverbände sowie andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, wie z.B. Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften. Um möglichst vielfältige Erfahrungen zu sammeln, wird eine Verteilung der Modellprojekte in vier Größenklassen angestrebt.