Breitbandausbau zentrales Thema für die neue Bundesregierung

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Die Digitalisierung ist eines der zentralen Themen des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD. Auch die Koalitionäre betonen: ohne flächendeckendes hochleistungsfähiges Internet keine Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Der Ausbau der Infrastruktur selbst wird weiterhin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter neuer Leitung von Andreas Scheuer (CSU) verantwortet. Der VKU hat sich – auch in Kooperation mit anderen Verbänden – bei den Sondierungs- bzw. Koalitionsverhandlungen für ein echtes Infrastrukturziel Glasfaser eingesetzt. Glasfaser kann künftige Bandbreitenbedarfe am besten erfüllen. Neben der praktikablen Förderung des Glasfaserausbaus steht auch die Ausgestaltung des künftigen Regulierungsrahmens auf der Agenda der Großen Koalition. Aus Sicht des VKU muss zudem das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) überarbeitet werden.

Für einen flächendeckenden Glasfaserausbau gehen CDU, CSU und SPD von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von 10 - 12 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode aus. Diese Mittel wollen sie in einem Fonds bereitstellen. Sie sollen sich vor allem aus der Vergabe von UMTS- und 5G-Freqeunzen speisen, aber auch unabhängig davon sichergestellt werden.

Die Mittel sollen so eingesetzt werden, dass ausschließlich Ausbauabschnitte förderfähig sind, die mit Glasfaser ausgebaut werden. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) hat kürzlich nochmals klargestellt, dass eine künftige Förderung nur noch Glasfaser umfassen wird.

Förderung der Nachfrage

Kommunale Unternehmen streben grundsätzlich einen eigenwirtschaftlichen Ausbau an. Wo das wirtschaftlich nicht möglich ist, bedarf es der Förderung. Für den ländlichen Raum liefert der Koalitionsvertrag dazu die Voraussetzungen. Aber auch für städtische „weiße Flecken“ sind verlässliche Fördermittel nötig. Deshalb hatte der VKU über die Frequenzerlöse hinaus einen mit festen Finanzmitteln unterlegten Förderplan gefordert. Zudem schlägt der VKU die Förderung bzw. Stimulierung der Nachfrage nach echten Glasfaseranschlüssen, zum Beispiel durch ein Gutscheinsystem, vor.

Neuer Regulierungsrahmen

Der Koalitionsvertrag macht zudem Aussagen zu einem künftigen Regulierungsrahmen, der den Breitbandausbau vorantreiben soll. Um den Glasfaserausbau zu erleichtern, will man statt einer detaillierten Vorab-Regulierung wie im bisherigen Kupfernetz auf ein Modell des diskriminierungsfreien Zugangs (im Sinne des Open-Access) setzen. Dies will man zunächst für Kooperationen nutzen und dann weiter ausbauen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll den Wettbewerb sicherstellen und eine nachträgliche Kontrolle in Streitfällen durchführen. Schließlich stellen die Koalitionäre einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet im Jahr 2025 in Aussicht. Verstanden werden kann dies als die Absicht einen entsprechenden Universaldienst einzurichten, der die Unternehmen verpflichten soll, eine Mindestversorgung anzubieten. Doch was ist im Jahr 2025 die Mindestversorgung? Im Ergebnis ist diese Ankündigung eine Verunsicherung, die Investitionen in den Breitbandausbau eher hemmt als fördert.

Notwendig: DigiNetzG-Novelle

Aus Sicht der kommunalen Unternehmen bedarf es über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus dringend einer Novelle des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG). Die gegenwärtige Auslegung des Gesetzes kann zur Legitimation eines Doppel- bzw. Überbaus von Glasfasernetzen genutzt werden und gefährdet somit den Business Case des Erstinvestors.