5G und andere Frequenzen - Chancen für kommunale Unternehmen

Die Versteigerung der ersten 5G-Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz nimmt kein Ende. Telekom, Telefónica, Vodafone und Drillisch haben bereits über 6 Milliarden Euro geboten. Die Erwartungen an den neuen Mobilfunkstandard sind enorm: Quasi unbegrenzte mobile Bandbreiten ohne Latenz machen 5G zur zentralen Steuerungstechnologie für das Internet of Things (IoT). Auch autonomes Fahren und Anwendungen in der Telemedizin werden möglich.
5G: Mehrere Rollen für kommunale Unternehmen
Für kommunale Unternehmen sind in Sachen 5G gleich mehrere Rollen denkbar. Sie können Stadtmöbel als Antennenstandorte vermarkten und diese Standorte mit Glasfaser anschließen. Und für kommunale Unternehmen sind eine Reihe von 5G-basierten Diensten und Anwendungen denkbar: 5G ist die Steuerungstechnologie für die Smart City, z. B. für das Management des Verkehrs oder der Energiewende. Am besten ginge dies, wenn kommunale Unternehmen unabhängig von den nationalen Mobilfunknetzbetreibern eigene regionale Netze aufbauen könnten. Derzeit sieht die Bundesnetzagentur allerdings lediglich vor, dass Industrieunternehmen Frequenzen zur so genannten lokalen Nutzung, also v. a. auf einem abgegrenzten Firmengelände, beantragen können.
Flächendeckendes 5G wird Teil gleichwertiger Lebensverhältnisse
Für den VKU ist klar: 5G muss flächendeckend in der Stadt und auf dem Land verfügbar sein. Denn leistungsfähige digitale Infrastrukturen sind die Basis für gleichwertige Le-bensverhältnisse. Neben Glasfaser gehört dazu in Zukunft auch 5G: Eine wettbewerbsfähige Industrie, attraktive Gewerbe-und Wohnstandorte sind abhängig von einer funktions- und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur – im Festnetz und mobil. Dies gilt gerade auch für den ländlichen Raum.
Zügig lokales Roaming implementieren
Die einzelnen Schritte, mit denen eine flächendeckende Versorgung erreicht werden kann, muss die Gesamtstrategie für den Mobilfunkausbau, die die Bundesregierung bis zum Sommer vorlegen will, aufzeigen. Gute Vorschläge liegen auf dem Tisch, wie zum Beispiel eine Negativauktion für wirtschaftlich schwierig zu erschließende Gebiete bei zukünftigen Frequenzauktionen. Ein notwendiger Schritt, der schon jetzt gegangen werden muss, ist die Verabschiedung des 5. TKG-Änderungsgesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Dies kann dafür genutzt werden, Mobilfunkbetreiber zu lokalem Roaming zu verpflichten, wenn eine freiwillige Kooperation im Vorfeld gescheitert ist. Dies würde dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche deutlich zu verbessern. Die Vorteile des lokalen Roamings könnten sich schon jetzt auswirken.
Nicht eine die Frequenz für eine Anwendung – bestimmte Frequenzen sind schon heute gut nutzbar
Unterschiedliche Frequenzbereiche haben unterschiedliche Eigenschaften, die sie für bestimmte Anwendungen mehr oder weniger geeignet machen. Für die Auswahl müssen bestimmte Parameter aus Physik und Regulierung betrachtet werden: Wie weit komme ich mit der Frequenz (Reichweite), funkt sie durch Mauern, über Berge oder andere Hindernisse (Durchdringung), wie viele Daten kann man übertragen (Bandbreite), wie ist der Zeitverlust (Latenz)? Schließlich: Ist die Frequenz überhaupt verfügbar und wenn ja, zu welchem Entgelt oder Preis? Wird sie von der BNetzA für exklusive Nutzungen reguliert oder allgemein zugeteilt? Nach solch einem Check zeigt sich: Schon heute können kommunale Unternehmen eine ganze Reihe von Frequenzbereichen nutzen. Auf dieser Basis können sie zum Beispiel Services für die Bürger anbieten (WLAN); LoRaWAN eignet sich z. B. zur nicht zeitkritischen Übertragung von geringen Datenmengen, wie zur Messung von Füllständen von Abfalleimern oder von Pegelständen. Anders 450 MHz: Die derzeitige Frequenzzuteilung läuft im Jahr 2020 aus. Neben der Energiewirtschaft haben auch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Interesse angemeldet. Für kommunale Unternehmen ist die 450 MHz-Frequenz zur Steuerung kritischer Infrastrukturen in der Energie- und Wasserwirtschaft nötig. Der VKU hat sich hierzu gemeinsam mit dem BDEW positioniert.
Wenn Sie Beispiele kennen, wo kommunale Unternehmen zum Beispiel LoRaWan und WLAN nutzen bzw. einsetzen, freuen wir uns über Hinweise.