Corona: Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft
Die Abfallentsorgung ist bzw. war während der Corona-Pandemie weder dauerhaft gefährdet noch beeinträchtigt. Dennoch ergreifen Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebe geeignete Maßnahmen, um die Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus einzudämmen und damit für eine dauerhaft stabile Abfallentsorgung und Stadtreinigung bei möglichst geringer Gefährdung ihrer Beschäftigten zu sorgen.
Der VKU Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS trägt auf dieser Internetseite für seine Mitglieder relevante Informationen zusammen, die in dieser Ausnahmesituation bei der Beantwortung organisatorischer Fragen helfen sollen. Beachten Sie dafür auch die zum Download angebotenen Informationen. Wir werden alle Informationen je nach Lage entsprechend aktualisieren und anpassen.
Bundesregierung beschließt Verlängerung der SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 24.11.2021
01.09.2021 | Die Bundesregierung hat die Verlängerung und Ergänzung der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 24.11.2021 beschlossen. Die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen (Hygienekonzept, Kontaktbeschränkungen, Testangebot) sind weiterzuführen. Ergänzt wurden Regelungen zu Schutzimpfungen:
- Arbeitgeber haben Beschäftigte für einen Impfung gegen das Coronavirus während der Arbeitszeit freizustellen.
- Arbeitgeber dürfen den bereits bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung und Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigen. Jedoch besteht keine Auskunftspflicht der Beschäftigten.
- Arbeitgeber sind zur Aufklärung der Beschäftigten über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und über die Möglichkeit zur Impfung verpflichtet.
Sicher durch Herbst und Winter
03.08.2021 | Die Infektionszahlen steigen wieder an und eine vierte Corona-Welle ist derzeit nicht ausschließen. Vorsicht und Umsicht sind weiterhin geboten, um die steigenden Indikatoren möglichst gering zu halten. Die letzten Wochen des Sommers sind maßgeblich entscheidend, wie der zweite Herbst und Winter in Zeiten der Pandemie verlaufen werden. Neben dem betrieblichen Impfangebot sind weitere Schutzmaßnahmen zu treffen, um das Gesundheitssystem vor einer übermäßigen Belastung und um die Personengruppen, welche noch nicht geimpft werden können, vor einer möglichen folgenreichen Erkrankung zu schützen. Jedoch werden diese vermutlich moderater ausfallen und ein so einschneidender Lockdown wie in der zweiten und dritten Welle wird -Stand heute- nicht mehr notwendig sein. Die Multikomponenten-Strategie umfasst folgende Maßnahmen für den Herbst und Winter 2021:
- Impfen
- Basis-Maßnahmen AHA+L
- Quarantäne
- Testen
- Schutzmaßnahmen und Einschränkungen ( Veranstaltung, Gastronomiebesuche, Kitas und Schulen, Pflege- und Altenheime)
Diese Maßnahmen helfen dabei, die Kurve der vierten Welle stark abzuflachen und so sicher durch den Herbst und Winter zu kommen. Nachfolgend finden Sie die ausführlichen Informationen zum Download.
Bundesregierung beschließt Verlängerung der SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 10.09.2021
01.07.2021 | Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10.09.2021 beschlossen, um eine vierte Corona-Welle vor dem Hintergrund der sich rasch ausbreitenden und besonders ansteckenden Delta-Variante zu verhindern.
Um die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die gesunkenen Infektionszahlen, unter Berücksichtigung der zunehmenden Impfquote der Beschäftigten, anzupassen, sind Änderungen der Corona-ArbSchV vorgenommen worden. Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln bleiben weiterhin für die Dauer der pandemischen Lage mit nationaler Tragweite gültig:
- Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. von einer Covid-19 Erkrankung genesene Beschäftigte. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben.
- Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Zur Umsetzung sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
- Zwar entfällt künftig die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen und mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse auch die strikte Vorgabe von Homeoffice. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
- Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.
Handreichung für Betriebsärzte zu Covid19-Impfstoffen
20.05.2021 | Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat eine Handreichung zur Covid19-Schutzimpfung durch Betriebsärzte publiziert und informiert in dieser über die Bestellung, Lieferung und Verabreichung der Impfstoffe und Zubehör. Mit Beginn der 23. Kalenderwoche am 07.06.2021 wird es Betriebsärzten bundesweit möglich sein im Betrieb zu impfen. Vorerst steht jedem betriebsärztlichen Dienst nur ein begrenztes Kontingent an Impfstoffen zur Verfügung, welches es eigenständig im pharmazeutischen Großhandel zu bestellen gilt. Die wichtigsten Punkte vorab:
- Bestellberechtigt bei einem Unternehmen angestellten und auch alle freien Betriebsärzte, die für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Covid19-Schutzimpfungen durchführen sowie jene, die einem überbetrieblichen Dienst angehören.
- Die Erstbestellung kann formlos erfolgen. Für Folgebestellungen wird ein blaues Privatrezept benötigt.
- Die Anlieferungen des Impfstoffes sollen nach Plan Montag nachmittags, erstmalig am 07.06.2021, erfolgen. Für die Aufbewahrung sind grundsätzlich die Herstellerhinweise zu beachten. Empfohlen wird die Lagerung im Kühlfach bei 2 bis 8 °C.
- Beachten werden müssen die je Impfstoff unterschiedlichen Impfschema. Es ist ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach jeder Covid19-Impfung einzuhalten.
- Nach der Impfung wird eine Beobachtungszeit von 15 Minuten empfohlen.
Diese und weitere Handreichungen finden Sie auf der BDA-Website.
Informationen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
23.04.2021 | Die Bundesregierung hat auf Vorlage des BMAS die am 30.04.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.06.2021 verlängert. Entsprechend den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ist die Verordnung angepasst worden, sodass die Regelungen zum Homeoffice in der Verordnung entfallen sind. Die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte bleiben weitgehend unverändert in Kraft bzw. wurden partiell ergänzt:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, allen in Präsenz anwesenden Beschäftigten mindestens 2-mal pro Kalenderwoche einen Selbst- und Schnelltests anzubieten. Somit wurde die Regelung, die vorerst nur für Beschäftigte galt, welche tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, ausgeweitet.
Verordnung vom 13.04.2021 - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArBSchV)
Weitere Informationen sowie eine Liste mit FAQs finden Sie unter folgendem Link zur Internetseite des BMAS.
VKA gibt Pressemitteilung heraus
21.04.2021 | Die neu in Kraft getretene Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet die kommunalen Arbeitgeber dazu, ihren Beschäftigten zwei Tests pro Woche anzubieten. Seit Pandemiebeginn schaffen Betriebe des kommunalen öffentlichen Dienstes regelmäßig neue Rahmenbedingungen für die Eindämmung des Infektionsrisikos und erleben dadurch eine enorme Kostenbelastung. Hinsichtlich der nun geregelten Testpflicht müssen die erheblichen Kosten kritisiert werden.
Die Pressemitteilung des VKA finden Sie hier.
Richtige Entsorgung von Corona-Abfällen
30.03.2021 | Die laufenden Corona-Impfungen sowie die neu an Fahrt aufnehmenden Selbsttests zur Ermittlung einer Ansteckung mit COVID-19 werfen eine Vielzahl von Entsorgungsfragen auf. Der VKU hat eine kompakte Übersicht zur korrekten Erfassung und Verwertung der verschiedenen „Corona“-Abfälle
je nach Herkunftsbereich entwickelt, in welche auch neueste Hinweise des Umweltbundesamts eingeflossen sind. Die Übersicht behandelt zum einen alle mit Corona in Bezug stehenden Abfälle aus privaten Haushalten. Ein weiterer Schwerpunkt sind Corona-Abfälle aus Kliniken mit einer Corona-Station bzw. einzelnen Corona-(Verdachts)-Fällen einerseits und Arztpraxen, die Corona-Tests durchführen, andererseits. Abgerundet wird die Information mit Hinweisen zur korrekten Erfassung und Behandlung von Abfällen aus Corona-Impfzentren.
Die neuesten Hinweise des Umweltbundesamts zur Entsorgung von Corona-Abfällen finden Sie unter: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/dokumente/hinweise_zur_entsorgung_von_abfaellen_aus_massnahmen_zur_eindaemmung_von_covid_stand_16.3.21.pdf
Download Entsorgung Corona-Abfälle
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder
24.03.2021 | Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben angesichts exponentiell steigender Infektionszahlen erneut die Maßnahmen an das Pandemie-Geschehen anpassen müssen. Den aktuellen sowie ältere Beschlüsse im Originaltext finden Sie nachfolgend:
Beschluss vom 22.03.2021 (aktualisiert am 24.03.)
Informationen zur Coronavirus-Impfverordnung
04.03.2021 | Die Rechtsabteilung des VKU hat neue Informationen (Rechtsinfo 11/21) zur Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) herausgegeben und damit die Rechtsinfo 05/21 vom 09.02.2021 aktualisiert. Darin hatte der VKU u.a. darüber informiert, dass der VKU das Bundesministerium der Gesundheit (BMG) gebeten hatte, den Kreis der Personen, die in besonders relevanter Position in Unternehmen der Wasser- und Energieversorgung, der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft tätig sind und nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) einen Anspruch auf Schutzimpfung mit erhöhter Priorität haben, zur bundeseinheitlichen Handhabung näher zu konkretisieren. Hierzu hat das BMG nun mitgeteilt: Es wird vom BMG keine nähere Konkretisierung oder Auslegungshilfen geben. Eine Konkretisierung könne aber durch die Länder erfolgen.
Die Verordnung ist am 08. Februar 2021 aktualisiert in Kraft getreten und regelt den Impfanspruch sowie die Impfreihenfolge unterschiedlicher Personengruppen in der Bundesrepublik Deutschland. In der aktualisierten Verordnung haben Personen, die in besonders relevanter Position in Unternehmen der Wasser- und Energieversorgung, der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft tätig sind, weiterhin einen Anspruch auf Schutzimpfung mit erhöhter Priorität und zählen somit zur dritten Impfgruppe.
Die Rechtsabteilung des VKU hat außerdem neue Informationen (Rechtsinfo 7/21) zur Coronavirus-Schutzimpfung und zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz herausgegeben. Diese beziehen sich auf die Frage des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zum oder vom Impfen, aber auch wenn es durch das Impfen selbst oder eine über das normale Maß hinausgehende Impfreaktion zu einer gesundheitlichen Schädigung kommt. Hierbei hängt die Antwort davon ab, wie die Impfung veranlasst wurde.
Die Rechtsinformationen können VKU-Mitglieder auf der folgenden Seite einsehen. Bei Rückfragen können Sie sich gern an in den Rechtsinformationen aufgeführte Ansprechpartner aus dem Rechtsbereich wenden.
Bitte loggen Sie sich im Mitgliederbereich ein, um auf folgende Informationen zu greifen zu können: Rechtsinformationen des VKU
Die überarbeitete Impfverordnung im Wortlaut finden Sie hier: Verordnung vom 08.02.2021 - Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen
20.01.2021 | Bayern passt Empfehlungen zum Betrieb von Wertstoffhöfen an
Auf Grund der ähnlichen äußeren Gegebenheiten bei Märkten und Wertstoffhöfen (unter freiem Himmel, Kontakte zwischen Personal und Benutzern/Besuchern) wird darauf hingewiesen, dass auf Wertstoffhöfen das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in analoger Anwendung zu den Regelungen für Märkte erfolgen sollte. Im Hinblick auf die nunmehr in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankerten Pflicht zum Tragen von sog. FFP2-Masken erscheint es sachgerecht, eine entsprechende Pflicht auch Personen aufzuerlegen, die Abfälle an Wertstoffhöfe, Deponien oder Abfallverbrennungsanlagen anliefern und dort direkt in Kontakt mit anderen Personen kommen können.
VKS NEWS ab sofort online verfügbar
Die Pandemie fordert uns auf eine neue und ungewohnte Weise heraus. Zigtausende Angestellte und Büros kommunizieren plötzlich digital miteinander. Auch der VKU möchte in dieser Zeit zusätzliche digitale Angebote für seine Mitgliedsunternehmen schaffen. Ab sofort steht deshalb die Spartenzeitschrift VKS NEWS der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit neben den gewohnten Druckausgaben auch kostenfrei zum Download auf unserer Website für sie bereit: <link abfallwirtschaft vks-news vks-news-2020>
VKU-Hilfestellungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie
Dem Arbeitsschutz kommt während der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle zu. Zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2, sollen den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit weiterzuführen bzw. wieder aufzunehmen.
27.05.2020 | Der VKU hat in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Muster-Gefährdungsbeurteilung zum Corona-Virus erstellt. Das ausführliche Dokument enthält alle aktuell bekannten Gefährdungen und daraus resultierende Schutzmaßnahmen. Ziel ist es den Mitgliedsbetrieben eine grundlegende Orientierung für eine mögliche Umsetzung oder Ergänzung der eigenen Maßnahmen zu liefern. Das Dokument kann beliebig erweitert oder gekürzt werden bzw. einzelne Passagen entnommen werden.
19.05.2020 | Gleichzeitig hat der Fachausschuss Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (FAAG) Muster-Betriebsanweisungen für "Allgemeine Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Virusinfektionen – Coronavirus (SARS-CoV-2)" erstellt. Diese werden ergänzt um Anlagen zu "Kantinen" und "Fahrzeugen". Die Musterbetriebsanweisungen stehen den Mitglieder kostenlos zur Verfügung und können eine Hilfestellung bei der Erstellung bzw. Anpassung der eigenen Dokumente sein.
Umfrageergebnis: Wie geht die kommunale Abfallwirtschaft mit der Corona-Pandemie um?
29.04.2020 | In der aktuellen Corona-Pandemie hat die kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung einen wichtigen Stellenwert. Doch wie meistern die Betriebe die Herausforderung der Corona-Krise? Einerseits gilt es, Schutzmaßnahmen im Betrieb zu ergreifen und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit des Betriebs aufrechtzuerhalten, andererseits sollen Müllabfuhr und Straßenreinigung unverändert funktionieren.
L∙Q∙M Marktforschung hat vom 16. bis zum 28. April 2020 etwa 500 kommunale Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebe zu einer Online-Befragung eingeladen. 78 Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalwirtschaft haben anonym daran teilgenommen. Die Kurzzusammenfassung der spannenden Ergebnisse finden Sie hier.
Die ausführliche Ergebnispräsentation kann direkt über L∙Q∙M Marktforschung bezogen werden. Kontakt: ute.kerber@L-Q-M.de
Informationen des VKU zum Download
Hilfreiche Links und Informationen
Weitere Informationen zum Download
Rolle der Daseinsvorsorge in Zeiten von Corona
Der VKU Verlag hat einen kurzen Film gedreht, der die Rolle der Daseinsvorsorge in diesen schwierigen Zeiten deutlich macht. Dabei stand auch der Präsident des VKU und Oberbürgermeister von Mainz, Michael Ebling, Rede und Antwort. Diesen Beitrag stellt der VKU Verlag allen Mitgliedsunternehmen im VKU kostenlos zur Verfügung.
Die Datei zum Download finden Sie direkt auf https://www.vku-verlag.de/contentplattform.