Empfehlungen zur Phosphor-Rückgewinnung
BMEL Standpunkt „Recyclingphosphate in der Düngung – Nutzen und Grenzen" 27.08.20

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Vor kurzem hat der „Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen (WBD)“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) seinen Standpunkt zur „Recyclingphosphate in der Düngung – Nutzen und Grenzen“ veröffentlicht. In dem Standpunkt wird zunächst der potenzielle Beitrag von Reststoffen zur Deckung des P-Bedarfs in der deutschen Pflanzenproduktion geschätzt. Für die wichtigsten Reststoffe werden technische Verfahren zur P-Rückgewinnung bzw. -Aufarbeitung skizziert. Auf Basis der Anforderungen der Landwirtschaft bzw. der Düngemittelindustrie an die P-Recyclingprodukte werden deren Herstellungsverfahren bewertet. Schließlich wird der Regelungs- und Forschungsbedarf formuliert. Für letzteres sind auch die zukünftigen Ergebnisse des BMBF Förderprogrammes „Regionale Phosphor-Recycling – RePhoR“ interessant.

Die Broschüre können Sie über die Geschäftsstelle des Wissenschaftlichen Beirates bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter wb-duengung(at)ble(dot)de bestellen.

Die Empfehlungen des Standpunktes umfassen unter anderem folgende Punkte:

  • Unter den betrachteten P-Rezyklaten weist Struvit eine gute P-Verfügbarkeit auf, die mit wasserlöslichen P-Mineraldüngern vergleichbar ist. Bei allen anderen P-Rezyklaten ergibt sich kein einheitliches Bild. Das macht die Prüfung dieser Produkte unter Gefäßversuchs- und möglichst auch unter Feldbedingungen erforderlich, um zu vermeiden, dass aus technischer Sicht geeignete Verfahren der P-Rückgewinnung entwickelt werden, die aber zu keinen wirksamen Düngemitteln für die Landwirtschaft führen.
  • Für die Zulassung neuer Düngemitteltypen sollten Vegetationstests entwickelt und standardisiert werden. Zusätzlich können auch alternative Verfahren, die zeitnah Ergebnisse liefern, z. B. die DGT-Methode (Diffusive Gradient in Thin Films), weiter erprobt und ggf. verwendet werden.
  • Um eine Nichtzulassung von für die Landwirtschaft geeigneten Rezyklaten zu vermeiden, sollten die sehr strengen Anforderungen an die P-Löslichkeit nach der DüMV hinterfragt und überarbeitet werden.
  • Aus Gründen des Ressourcenschutzes sollte die P-Verfügbarkeit in Rezyklaten nicht schlechter sein als im verwendeten Ausgangsmaterial.
  • Vor der Zulassung neuer Düngemitteltypen sollte eine Gesamtbetrachtung durchgeführt werden, in welcher u. a. ermittelt werden sollte, ob bei der Herstellung andere wertgebende Stoffe, z. B. Stickstoff oder organischer Kohlenstoff, verloren gehen.
  • Zwischen den relevanten Wirtschaftssektoren, z. B. Landwirtschaft, Düngemittelerzeugung und Abwasserwirtschaft, sollte der Austausch hinsichtlich der Verfahrensentwicklung und des Einsatzes rezyklierter Phosphate als Düngemittel in der Landwirtschaft gepflegt und intensiviert werden.
  • Da die Qualität von Rezyklaten sowohl im Hinblick auf die P-Löslichkeit als auch auf die Belastung mit Kontaminanten sehr variabel ist, sollte sich die Düngemittelverkehrskontrolle verstärkt dieser Stoffgruppe annehmen.
  • Die Etablierung von Qualitätssicherungssystemen ist eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit und der Akzeptanz von Düngemitteln aus dem P-Recycling.

Hintergrund
Die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 regelt eine verpflichtende technische Rückgewinnung von Phosphor für Abwasserbehandlungsanlagen ab einer Ausbaugröße von 100.000 Einwohnerwerten (12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung) bzw. ab einer Ausbaugröße von über 50.000 Einwohnerwerten (15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung). Die Verordnung enthält grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich der anzuwendenden Technologie bei der Phosphorrückgewinnung. Ausgenommen von der Rückgewinnungspflicht sind Klärschlämme mit niedrigen Phosphorgehalten (weniger als 20 Gramm Phosphor je Kilogramm Klärschlamm-Trockenmasse). Auch die im Jahre 2017 verabschiedeten neuen Rechtsvorschriften für die Düngung verlangen zukünftig einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung und schränken die P-Zufuhr insbesondere auf hoch versorgten Böden ein (Düngeverordnung vom 26. Mai 2017). Dies wird zu einem mehr am Pflanzenbedarf orientierten und ggf. vermehrt überbetrieblichen Einsatz von wirtschaftseigenen Düngern führen. Um den politischen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen einerseits wirksame und kosteneffiziente technische Verfahren zum P-Recycling (weiter)entwickelt werden. Andererseits müssen die Recyclingprodukte die Anforderungen für eine direkte Verwendung in der Landwirtschaft oder als Rohstoff für die Herstellung von Düngemitteln erfüllen.

Weltweit werden etwa 80–85 % aller abgebauten Rohphosphate für die Produktion von Düngemitteln verwendet. Bei noch steigendem Bedarf an Phosphor (P) geht man derzeit davon aus, dass die weltweiten P-Reserven noch über 200 Jahre ausreichen. Um den P-Vorrat langfristig abzusichern, sollte der in Reststoffen enthaltene Phosphor möglichst umfänglich genutzt werden.