VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie vom 09.04.2026

17.04.26

Deckblatt der Publikation VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Beschleunigung der Umsetzung der  Energieeffizienzrichtlinie vom 09.04.2026
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Positionen des VKU in Kürze 

  • Anpassung der Definition der öffentlichen Einrichtungen: Zu begrüßen ist, dass der Entwurf die Formulierung „öffentliche Stelle“ aufgibt, für die es in der Richtlinie keine Entsprechung gibt. Die Ausnahme für Kommunen wird zwar beibehalten, allerdings sollte klargestellt werden, dass diese Ausnahme für die kommunale Ebene insgesamt gilt. Weiterhin erforderlich ist die Abgrenzung zwischen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Betroffen hierbei sind kommunale Unternehmen, die sowohl hoheitlich als auch am Markt tätig sind. Diese Abgrenzungsfrage sollte in einem praxisorientierten, offiziellen Leitfaden beantwortet werden. Der VKU steht für die Erarbeitung einer solchen Anwendungshilfe gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Streichung der Implementierungsverpflichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen für öffentliche Einrichtungen: Die Regelung stellt eine Verschärfung ggü. der EED dar. 

  • Abwärmenutzung von Rechenzentren: Die gesetzliche Verpflichtung zur Wiederverwendung von Energie sollte erst ab einem Kapazitätsbedarf von mehr als 1 MW für die installierte IT greifen. Ab dieser Schwelle ist die Abwärmenutzung technisch und wirtschaftlich erst sinnvoll realisierbar. 

  • Fristen verlängern: Die Fristen für die Erstellung der Umsetzungspläne sollte von drei auf sechs Monate verlängert werden. Insbesondere für größere Maßnahmen ist die Frist zu kurzfristig.