Erdgas als Kraftstoff: Steuerermäßigung wird fortgesetzt – erstmal…

Der Bundesrat hat die steuerliche Begünstigung für Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz beschlossen. © VKU/regentaucher.com

Der Bundesrat hat die steuerliche Begünstigung für Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz beschlossen.

Bislang war die Steuerermäßigung bis zum Jahr 2018 begrenzt. Nun wurde der rabattierte Steuersatz bis zum Jahr 2027 verlängert, wobei er jedoch nach und nach abgeschmolzen wird.

Mit dem Beschluss des Bundesrates zur Verlängerung der günstigeren Besteuerung von CNG (d. h. compressed natural gas, also stark verdichtetes, gasförmiges Erdgas) erlangen die Autobranche, die Tankstellenbetreiber und die Erdgas-Autofahrer mehr Planungssicherheit. Der emissionsarme Kraftstoff bleibt somit weiter attraktiv.

Der Steuersatz für Erdgas (CNG*) als Kraftstoff beläuft sich

  • bis 31. Dezember 2023 auf 13,90 EUR/MWh
  • bis 31. Dezember 2024 auf 18,38 EUR/MWh
  • bis 31. Dezember 2025 auf 22,85 EUR/MWh
  • bis 31. Dezember 2026 auf 27,33 EUR/MWh und
  • ab   1. Januar 2027 auf 31,80 EUR/MWh.


Die Änderungen des Strom- und Energiesteuergesetzes treten grundsätzlich zum 1. Januar 2018 in Kraft. Der VKU hatte sich im Vorfeld für die Verlängerung der Steuerermäßigung eingesetzt.