VKU-Stellungnahme Digitalisierungsbericht
Stellungnahme zum Digitalisierungsbericht des BMWK

Der Digitalisierungsbericht des BMWK zum Stand des Smart Meter Rollouts macht dringende Anpassungsbedarfe deutlich, um die Digitalisierung der Energiewende zu beschleunigen. Der VKU fordert zügiges und entschiedenes Handeln, insbesondere, um einen wirtschaftlichen und damit zügigen Rollout zu garantieren.

02.10.24

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Digitalisierung Konzept_XtravaganT_AdobeStock

Am 22. Juli 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Digitalisierungsbericht nach § 48 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zum aktuellen Stand der Digitalisierung der Energiewende. In diesem Bericht macht das Ministerium auf Grundlage ausführlicher Analysen von EY & BET eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Systemnutzens, der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit und der Nachhaltigkeit des Smart Meter Rollouts. Diese Empfehlungen sollen sehr zeitnah in einer Novelle des erst im vergangenen Jahr novellierten MsbG münden.
 
Der VKU hat dies zum Anlass genommen bereits vor dem Vorliegen eines Referentenentwurfs zur Anpassung des MsbG Stellung zum Digitalisierungsbericht zu nehmen, um auf einige dringende Anpassungsbedarfe hinzuweisen, denen im Bericht aus Sicht der kommunalen Versorger nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Gerade kommunale Unternehmen haben ein großes Interesse daran ihre Kundinnen und Kunden aktiv auf dem Weg zu intelligenten Netzen zu begleiten, müssen dabei aber auch wirtschaftlich bleiben. Die Ausgestaltung dieser Netze bewegt sich deshalb immer im Spannungsfeld zwischen technischer Machbarkeit, wirtschaftlicher Vertretbarkeit und inhaltlichen Zielen. Dafür setzt sich der VKU gemeinsam mit seinen Mitgliedern seit Jahren ein.

Grundsätzlich teilt der VKU die Auffassung des BMWK, dass der Rollout intelligenter Messsysteme prioritär darauf ausgerichtet sein muss, zukünftig weiterhin die Systemstabilität des Netzes sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere steuerbare Anlagen gemäß §14a EnWG sowie Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik. Ein erfolgreicher Rollout ist jedoch nur möglich, wenn er für die grundzuständigen Messstellenbetreiber wirtschaftlich zu stemmen ist. Hier sieht der VKU eine dringende Herausforderung, die auch das BMWK erkannt hat. Derzeit ist der Rollout auch unter Berücksichtigung der zu erbringenden Standardleistungen wirtschaftlich nicht darstellbar, so dass eine Anpassung des Rechtsrahmens dringend erforderlich ist. Der VKU fordert daher, die notwendigen rechtlichen Anpassungen zum 01.01.2025 umzusetzen, um den Rollout planbar und finanzierbar zu machen sowie einen kontinuierlichen Rollout ohne weitere Verzögerungen sicherzustellen.

In der ausführlichen Stellungnahme, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht, finden Sie die konkreten Forderungen des VKU.