Wasserentnahmeentgelte
Neue VKU-Grafik: Wasserentnahmeentgelte der Bundesländer 2026 im Vergleich 22.05.26

Die aktualisierte VKU-Grafik liefert mit Stand 2026 erneut einen umfassenden Überblick über die Abgabensätze für die öffentliche Wasserversorgung und das jährlich erzielte Gesamtaufkommen laut den jeweiligen Haushaltsplänen der Bundesländer.

Die Karte nimmt weiter Farbe an: Ab dem 1. Juli 2026 führt Bayern ein Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) in Höhe von 10 Cent pro Kubikmeter ein. Damit reiht sich Bayern in die Gruppe der Länder ein, die bereits einen Abgabensatz von 10 Cent/m³ erheben, darunter Baden-Württemberg, Mecklenburg‑Vorpommern und Brandenburg. Sachsen‑Anhalt und Nordrhein‑Westfalen weisen mit weiterhin 5 Cent/m³ den niedrigsten Abgabesatz auf. Den höchsten Satz erhebt unverändert Berlin mit 31 Cent/m³.

Im Vergleich zum Jahr 2024 haben zwei Bundesländer ihre Abgabensätze erhöht: In Hamburg stieg das Entgelt von 18,53 auf 19,66 Cent/m³, in Schleswig‑Holstein von 12 auf 14,90 Cent/m³.

Für das Jahr 2026 wird in den Bundesländern, die ein Wasserentnahmeentgelt erheben, laut Haushaltsplanungen ein Gesamtaufkommen von rund 475 Millionen Euro erwartet. Die Einnahmen für Hamburg sind dabei nicht berücksichtigt, da hierzu keine veröffentlichten Angaben vorliegen. Für Bayern wurde aufgrund der Einführung zur Jahresmitte das geplante Aufkommen für das Jahr 2027 herangezogen.

Die Ausgestaltung der Wasserentnahmeentgelte unterscheidet sich weiterhin deutlich zwischen den Bundesländern. So ist beispielsweise nicht überall die Verwendung der Einnahmen gesetzlich zweckgebunden, zudem bestehen teils Ausnahmen oder Ermäßigungen für einzelne Nutzergruppen. Der überwiegende Anteil des Aufkommens wird von der öffentlichen Wasserversorgung getragen. Der VKU sieht darin eine Benachteiligung der Wasserversorger und ihrer Kunden. Die intendierte Lenkung des Wassergebrauchs sollte nicht diejenigen treffen, die ihren täglichen Grundbedarf decken und kaum Einsparmöglichkeiten haben. Jedenfalls darf es keine Bevorteilung anderer Wasserentnehmer geben. Weiterhin sollte das Wasserentnahmeentgelt zweckgebunden für Maßnahmen des Ressourcenschutzes und für Investitionen in die Wasserversorgungssysteme vorgesehen werden.

Der VKU hat sich zu einer möglichen, bundeseinheitlichen Harmonisierung der Wasserentnahmeentgelte positioniert und die zentralen Maßstäbe aus Sicht der Wasserversorgung dargestellt. Klar ist, durch eine Vereinheitlichung allein, werden die Kritikpunkte an der derzeitigen Ausgestaltung der verschiedenen Landesgesetze nicht gelöst. Nur wenn die Wasserwirtschaft durch eine Vereinheitlichung nicht weiter benachteiligt wird und die Einnahmen für Ressourcenschutz und Anpassung der Infrastruktursysteme genutzt werden, kann die Akzeptanz verbessert werden. Ansonsten treibt ein Wassercent nur die Wasserentgelte und ist entbehrlich.