Emissionsminderung bei der Bioabfallkompostierung

Die Blätter der VDI-Richtlinie 3475 beschreiben Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Anlagen zur biologischen Behandlung verschiedener Abfälle, Reststoffe und Produkte. Die Richtlinie wird vom Normenausschuss der Kommission zur Reinhaltung der Luft im VDI und DIN herausgegeben.
In den älteren Blättern 1 und 2 werden die Anlagen unabhängig von der eingesetzten Technologie in zwei Größenklassen abgehandelt: einerseits bis zu 6000 Tonnen und andererseits mehr als 6000 Tonnen Kapazität pro Jahr.
Die Norm wird nun sukzessive auf die separate Betrachtung der verschiedenen Technologien – unabhängig von der Anlagenkapazität – umgestellt. Die Blätter 3 und 4 behandeln die mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen bzw. landwirtschaftlichen Biogasanlagen und sind derzeit in der Überarbeitung. Blatt 5 zu den Bioabfallvergärungsanlagen ist im Oktober 2015 erschienen. Die Arbeiten an einem Blatt 7 zu Emissionsfaktoren für die biologische Abfallbehandlung haben begonnen.
Am 7. November fand in Düsseldorf die Einspruchssitzung zum Entwurf des Blattes 6 „Emissionsminderung Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung Kompostierung“ statt, der im Mai 2017 veröffentlicht wurde. Die eingegangenen Einsprüche waren etwa zur Hälfte redaktioneller Art und erforderten insgesamt keine wesentlichen Änderungen am Entwurf.
Alle Einsprüche konnten vom zuständigen Arbeitskreis an diesem Tag behandelt und entschieden werden, sodass mit der baldigen Veröffentlichung des Blattes gerechnet wird. Mit der Veröffentlichung von Blatt 6 werden die Blätter 1 und 2 dann zurückgezogen.