Beste Verfügbare Techniken für die Abfallbehandlung

Am 17. August wurde der Beschluss 2018/1147 der Europäischen Kommission über die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die 53 Anforderungen an den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen müssen von neu genehmigten Anlagen sofort und von bestehenden Anlagen innerhalb von 4 Jahren erfüllt werden.

Die neuen Emissions- und Effizienzstandards werden helfen, die Umweltauswirkungen der größten Abfallbehandlungsanlagen in der EU zu verringern. Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten vor allem für ca. 4.000 Abfallbehandlungsanalgen im Industriemaßstab, die pro Tag mit mindestens 10 Tonnen gefährlichen Abfällen oder 50 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen umgehen. Die neuen Anforderungen sind das Ergebnis einer Überprüfung des BVT-Merkblattes zur Abfallbehandlung und bieten den nationalen Behörden die technische Grundlage für die Festlegung von Genehmigungsbedingungen für solche Anlagen.

Die BVT-Schlussfolgerungen zielen darauf ab, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Sie umfassen nicht nur die Emissionsniveaus und andere Aspekte der Umweltverträglichkeit mehrerer (Produktions-) Techniken, sondern auch Standards für die Art und Weise, in der die Technologie verwendet wird, sowie die Art und Weise, in der die Anlage konstruiert, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird.

Das Hauptziel dieser BVT-Schlussfolgerungen besteht darin, Emissionen aus den verschiedenen Abfallbehandlungsanlagen zu reduzieren, doch auch andere Umweltaspekte - wie Energieeffizienz, Ressourceneffizienz (Wasserverbrauch, Wiederverwendung und Rückgewinnung von Materialien), Vermeidung von Unfällen, Lärm und Geruch, Rückstandsmanagement - sind abgedeckt.

Von den 53 einzelnen BVT-Schlussfolgerungen gelten 24 für den gesamten Sektor und 29 für die häufigsten Abfallbehandlungen, einschließlich mechanischer, biologischer und physikalisch-chemischer Behandlungen und Behandlung von flüssigen Abfällen auf Wasserbasis. Sie gelten auch für die zeitweilige Lagerung von Abfällen und für unabhängige Abwasserbehandlungsanlagen, deren Hauptanteil an behandeltem Abwasser aus Abfallbehandlungsanlagen stammt.

Die BVT-Schlussfolgerungen umfassen auch „BVT-assoziierte Emissionswerte“ (BAT-AELs), die durch ihre Umsetzung in Emissionsgrenzwerte eine erhebliche Reduzierung der Emissionen aus dem Abfallbehandlungssektor bewirken können. Sie umfassen erstmals BAT-AELs für Emissionen in Wasser und Luft durch mechanische Behandlung von Abfällen (Shredder) und aerobe Behandlung von Abfällen.

Das Umweltbundesamt hat bereits Vorstellungen und Vorschläge ausgearbeitet, welcher Umsetzungsbedarf im deutschen Recht nun besteht. Am 10. September 2018 wird sich die zuständige nationale Expertengruppe mit diesen Vorschlägen befassen.

Für Mitglieder stehen im mitgliedergeschützten Bereich weitere Informationen und ein Download zur Verfügung.