Berichtsentwurf zur Evaluierung der KWK-Förderung veröffentlicht VKU begrüßt Empfehlung, KWKG bis 2025 zu verlängern

Über die Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung wird seit Juni mit relevanten Stakeholdern intensiv im Bundeswirtschaftsministerium diskutiert. Im Rahmen des Diskussionsprozesses wurde im September der Berichtsentwurf der bereits seit letztem Jahr ausstehenden Evaluierung der KWK-Förderung veröffentlicht.
Über die Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird seit Juni mit Verbänden, Ländern und weiteren Stakeholdern intensiv im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) diskutiert. Denn: Das KWK-Gesetz (KWKG) läuft bereits Ende 2022 aus. Daher ist eine zeitnahe Novellierung des Gesetzes dringend erforderlich.
Im Rahmen des Diskussionsprozesses wurde im September der Berichtsentwurf der bereits seit letztem Jahr ausstehenden Evaluierung der KWK-Förderung veröffentlicht. Die Gutachter schlagen darin unter anderem vor, dass KWKG bis 2025 zu verlängern. Der VKU begrüßt dies, auch wenn das KWKG idealerweise bis 2030 verlängert werden sollte. Auch bei den weiteren Handlungsempfehlungen gibt es Licht und Schatten.
Mit der legislativen Umsetzung einer KWKG-Novelle kann erst im Jahr 2019 gerechnet werden. Der VKU wird sich in den Prozess intensiv einbringen, denn die Frage der Förderung der KWK ist von überragender Bedeutung - für unsere Mitgliedsunternehmen sowie für Klimaschutz und Versorgungsicherheit in Deutschland.