Gesetzgeber streicht Solardeckel und erneuert Länderöffnungsklausel für die Windenergie

Der 52-GW-Deckel für die Förderung der Photovoltaik ist nun endgültig Vergan-genheit. Am 3. Juli 2020 gab der Bundesrat grünes Licht für die vom Bundestag am 18. Juni 2020 beschlossene Aufhebung des Deckels. Ebenfalls durchgewunken wurde die neue Länderöffnungsklausel für die Einführung von Abstandsregeln für die Windenergie.
Damit schließt sich das letzte Kapitel in seinem Streit, der die Erneuerbare-Energien-Gesetzgebung monatelang blockiert hat und fast zu einem Förderstopp bei der Solarenergie geführt hätte.
Die Einigung kam gerade noch so rechtzeitig, dass die entsprechenden Gesetzes-änderungen als Änderungsantrag in die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingebracht und kurzfristig verabschiedet werden konnten. Stadt-werke, die in Photovoltaik-Projekte investieren, können nun aufatmen. Die Ände-rungen werden in Kraft treten, bevor die installierte Solarleistung in Deutschland 52 Gigawatt erreicht. Ein Förderstopp ist nicht mehr zu befürchten.
Für die neue Abstandsregelung wurde die baurechtliche Länderöffnungsklausel, die es zeitlich befristet schon einmal im Baugesetzbuch gab, neu aufgelegt. Jetzt dürfen die Länder bestimmen, dass die baurechtliche Privilegierung von Wind-vorhaben nur bei Einhaltung von Mindestabständen von 1.000 Metern oder we-niger gilt. Ein bundeseinheitlicher Mindestabstand, wie ihn Teile der Koalition ursprünglich wollten, ist damit vom Tisch. Ein solcher hätte die Flächenkulisse weit mehr beschnitten als die jetzt verabschiedete Regelung.