VKU, BDE und EdDE werben in einem Schreiben für elektronische Kontrollverfahren

In einem Brief an das Bundesumweltministerium bitten BDE, EdDE und VKU darum, dass die Mitführpflicht von Papierkopien der Überwachungszertifikate bei Unternehmen, die gefährliche Abfälle transportieren und von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 3 KrWG ausgenommen sind, wegfällt. 

Die drei Verbände setzen sich dafür ein, dass es zu einer Änderung des § 13 Abs. 1 S. 4 Anzeige- und Erlaubnisverordnung kommt. Diese Bestimmung beinhaltet bis dato eine Mitführpflicht von (Papier-)Kopien auf den Fahrzeugen für diejenigen Entsorgungsfachbetriebe, die für das „Sammeln und Befördern“ zertifiziert sind und die Privilegierung des § 54 Abs. 3 Nr. 2 KrWG nutzen. Diese Privilegierung für Entsorgungsfachbetriebe sieht eine Ausnahme zur ansonsten erforderlichen Erlaubnis für das Sammeln, Befördern, Handeln und/oder Makeln gefährlicher Abfälle vor.

Die Pflicht zur Mitführung vollständiger Kopien der jeweils aktuellen Version der durch die Novellierung der EfbV immer umfangreicher gewordenen Entsorgungsfachbetriebe-Überwachungszertifikate auf jedem ihrer LKW lässt viele Unternehmen aus ökologischen wie ökonomischen Gründen an der Sinnhaftigkeit dieser Privilegierung zweifeln. Viele Unternehmen beantragen deshalb eine unbefristete Beförderungserlaubnis und nehmen die gesetzlich vorgesehene Privilegierung gar nicht in Anspruch.

Deshalb befürworten die Verbände eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen dahingehend, dass die vorhandenen neuen technischen Möglichkeiten einer Zertifikatseinsicht über das bundesweit einheitliche und weltweit verfügbare elektronische Entsorgungsfachbetrieberegister der Länder (eEFBV-Register) nach § 28 EfbV genutzt werden. Ein kurzfristiger Lösungsansatz wäre auch eine ggf. von der LAGA zu beschließende Duldung des Abrufs von elektronisch bereit gestellten Zertifikatskopien aus dem genannten Register.

Eine solche Neuregelung würde die Vorteile des technischen Fortschritts nutzen, indem eine Verringerung der bürokratischen Lasten und insbesondere auch eine Reduktion des Papierverbrauchs möglich gemacht würden.