Der Gigabit Infrastructure Act soll Breitbandausbau in der EU beschleunigen.
Europäische Kommission legt Entwurf für den Gigabit Infrastructure Act vor

Mit dem Gigabit Infrastructure Act wird die bisherige Kostensenkungsrichtlinie der Europäischen Union überarbeitet. Das Ziel ist die weitere Beschleunigung des Gigabitausbaus. Im Fokus stehen dabei der Infrastrukturwettbewerb und geänderte Genehmigungsverfahren.

13.03.23

Der Verordnungsvorschlag für den Gigabit Infrastructure Act (GIA) wurde am 23. Februar 2023 von der Europäischen (EU) Kommission vorgelegt. Die neue Verordnung, welche unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gültig wäre, soll die Breitband-Kostensenkungsrichtlinie (BBKSR) aus dem Jahr 2014 ersetzen, welche die europäische Grundlage des nationalen DigiNetz-Gesetzes bildet. Auf diese gehen die aus VKU-Sicht kritischen Bestimmungen zur Baustellenkoordination sowie zum Zugang zu physischer Infrastruktur zurück.

Im Vorfeld der Veröffentlichung hatte der VKU sich intensiv in die Überarbeitung der BBKSR eingebracht. Neben Gesprächen mit der Kommission und der Beteiligung an einer öffentlichen Konsultation hat der VKU auch in einem Workshop und als Teilnehmer eines Experteninterviews an einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste zur Überarbeitung der BBKSR mitgearbeitet.

Zentrale Neuerung im GIA ist die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Beispielweise soll die Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen zukünftig innerhalb von 4 Monaten erfolgen. Zusätzlich soll das Antragswesen europaweit digitalisiert werden.

Weiterhin schafft der GIA Informations- und Transparenzpflichten bezüglich bestehender Netzinfrastrukturen sowie geplanter Bauarbeiten. Dadurch soll sowohl die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen als auch die Koordinierung von Tiefbauvorhaben erleichtert werden. In diesem Zusammenhang legt der GIA Vorgaben dafür fest, unter welchen Bedingungen die Mitnutzung von physischer Infrastruktur gestattet werden muss. Ablehnungsgrund für Ersuche um Mitnutzung von Breitbandnetzen ist beispielweise ein Angebot zur Nutzung unbeschalteter Glasfaser (Dark Fiber). 

Aus VKU-Sicht problematisch ist die vorgeschlagene Regelung zur Baustellenkoordination, der zufolge Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze, die ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bauarbeiten ausführen, auch künftig einer Mitverlegungspflicht unterliegen können. Denn weiterhin bleibt der Begriff der „öffentlichen Mittel“ undefiniert, was bereits in der Vergangenheit bei eigenwirtschaftlich glasfaserverlegenden Unternehmen in öffentlicher Hand zu Rechtsunsicherheit führte. Hier muss klar definiert werden, dass es sich bei „öffentlichen Mitteln“ um Fördermittel handelt und sich der Begriff nicht auf die Eigentümerstruktur bezieht.

Mit dem GIA schlägt die Kommission auch Pflichten für Neubauten und umfangreiche Renovierungsarbeiten vor – und setzt dabei voll auf Glasfaser. So sollen Neubauten künftig mit Glasfaser im Gebäude ausgestattet sein.

In einem nächsten Schritt werden sich das Europäische Parlament und Ministerrat zu dem Kommissionsvorschlag positionieren, bevor sie im Rahmen der Trilog-Verhandlungen das finale Gesetz aushandeln. Mit einer Verabschiedung vor Herbst ist nicht zu rechnen.