Aufruf
Wettbewerbsförderndes Potenzial der Frequenzvergabe nutzen und Verbraucherinteressen stärken

Der MVNO Europe, der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rufen die Bundesnetzagentur auf, an ihrem Vorhaben zur Förderung des Dienstewettbewerbs festzuhalten und zur Zielerreichung eine MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung als frequenzregulatorische Maßnahme vorzusehen.

14.04.23

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Die Verbände MVNO Europe, Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) und Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Aussagen der Bundesnetzagentur, dass „im Rahmen der Bereitstellung von Frequenzen der Wettbewerb auf der Diensteebene1 gefördert werden soll“.2 Nach § 105 TKG ist die Bundesnetzagentur bei Frequenzvergaben verpflichtet, wirksamen Wettbewerb zu fördern und Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden. Für die Auferlegung derartiger frequenzregulatorischer Maßnahmen ist dabei keine beträchtliche Marktmacht als Voraussetzung vorgesehen. Vielmehr ist die „Förderung des Wettbewerbs“ bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 105 TKG für den Erlass frequenzregulatorischer Maßnahmen maßgebend.