Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt Wirkung
Primastrom und Voxenergie wollen Preiserhöhungen zurücknehmen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Oktober 2022 gegen Preiserhöhungen der Energieanbieter Primastrom und Voxenergie trotz Preisgarantie eine Musterfeststellungsklage für betroffene Verbraucher eingereicht. Nun kündigen beiden Unternehmen an, ihre Preiserhöhungen zurückzunehmen.

03.07.23

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte am 18.10.2022 mitgeteilt, dass er gegen die Primastrom GmbH und die Voxenergie GmbH zwei Musterfeststellungsklagen wegen unzulässiger Preiserhöhungen trotz Preisgarantie beim Kammergericht (KG) Berlin eingereicht hatte.

Laut vzbv hatten die beiden Anbieter seit 2021 ihre Strompreise mehr als verdreifacht. Die Gaspreise seien teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen. Diese Preiserhöhungen seien aus Sicht des vzbv unzulässig, da diese einseitig und ohne Zustimmung der Kunden vorgenommen worden seien. In den Verträgen von Primastrom und Voxenergie seien keine Preisanpassungen vereinbart. Stattdessen liege den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.

Bei erfolgreichem Ausgang der Klage würde laut vzbv für die teilnehmenden Kunden verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen. Darüber hinaus komme ein Schadensersatzanspruch in Betracht, falls Kunden aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigung erklärt hätten. Ebenso könnten Kunden entschädigt werden, denen Primastrom oder Voxenergie außerordentlich gekündigt habe, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigert hätten.

Am 28.11.2022 wurde das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet, so dass sich betroffene Kunden zu den Klagen dort anmelden konnten.

Wie der vzbv nun am 21.06.2023 mitteilt, haben Primastrom und Voxenergie angekündigt, für die an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Verbraucher die einseitigen Preiserhöhungen zurückzunehmen und deren Rechnungen zu korrigieren. Soweit sich aus der Rechnungskorrektur Guthaben ergeben, sollen diese erstattet werden. Dies gelte sowohl für die ehemaligen Kunden der Unternehmen als auch für die Bestandskunden. Für die bereits bis Februar 2023 bei Primastrom beziehungsweise bis Januar 2023 bei Voxenergie in das Klageregister eingetragenen Verbraucher seien die Korrekturen und Erstattungen nach Angaben der Unternehmen bereits veranlasst. Aber auch bei allen sonstigen Verbrauchern, die sich danach in die Klageregister eingetragen haben oder dies noch tun werden, sollen die Korrekturen erfolgen.

Noch nicht registrierte Betroffene können weiterhin aktiv werden und sich im Klageregister kostenfrei anmelden. Durch eine Anmeldung im Klageregister haben damit laut vzbv sowohl Bestands- als auch Altkunden eine schnelle und einfache Möglichkeit, ihr Geld zurückzuerhalten bzw. ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortzuführen. Der vzbv kündigt an, die Verfahren weiter zu betreiben.