Die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes
Bericht von einer Informationsveranstaltung des Deutschen Landeskreistages am 1. Juni 2018 in Berlin
Die nahende Umsetzung des Verpackungsgesetzes beschäftigt intensiv die kommunale Abfallwirtschaft. Auf einer Informationsveranstaltung des DLT am 1. Juni in Berlin führte Dr. Helge Wendenburg einleitend aus, dass das neue Verpackungsgesetz primär auf Kooperation und Konsens angelegt ist. Vor Ort sollten durch bilaterale Gespräche die jeweils besten Entsorgungslösungen gefunden werden. Dass aktuell die Systeme einvernehmliche Systemänderungen blockieren und es auf den Erlass von Rahmenvorgaben ankommen ließen, entspreche jedenfalls nicht den Vorstellungen des Gesetzgebers.
Rahmenvorgaben nach § 22 Abs. 2 VerpackG seien laut Wendenburg ein wichtiges Instrument, da es hiermit ein einseitiges Bestimmungsrecht für die LVP-Erfassung für die Kommune gebe. Wichtige andere Aspekte, wie z.B. die Einführung einer Wertstofftonne, seien jedoch weiterhin nur im Konsens mit den Systemen machbar. Rahmenvorgaben würden zudem nicht für PPK und Glas gelten und seien auf die privaten Haushalte beschränkt. Von der Kommune gewünschte Änderungen der LVP-Erfassung könnten jedoch nicht mehr einseitig von den Systemen blockiert werden.
Anschließend trug Torsten Mertins für den Deutschen Landkreistag zum Gang der Verhandlungen mit den dualen Systemen vor. Seit dem Sommer 2017 wurden Verhandlungen mit den dualen Systemen über eine Orientierungshilfe für die Abstimmungsverhandlungen und über ein gemeinsames PPK-Gutachten geführt. Ein gemeinsames PPK-Gutachten sei nicht zustande gekommen, da für die kommunale Seite – entsprechend dem Gesetzestext – nur die Anteilsverhältnisse in den Sammelbehältern von Bedeutung seien, während die Systeme den gesetzlich verankerten Volumenfaktor durch die Einbeziehung der Verpressung der Kartonagen im Sammelfahrzeug relativieren wollten. Die Orientierungshilfe sei mit dem Bundeskartellamt abgestimmt worden, kleine Änderungswünsche des Amtes wurden in den Text übernommen.
Kommunale Rechte nach dem Verpackungsgesetz konsequent nutzen
Rechtsanwalt Walter Hartwig betonte in seinem Vortrag zunächst das Erfordernis neuer Abstimmungsvereinbarungen in allen Entsorgungsgebieten. Da die Systeme in 2018 offensichtlich nicht bereit seien, mittels eines gemeinsamen Vertreters über neue Abstimmungsvereinbarungen zu verhandeln, müssten die Verhandlungen voraussichtlich in die Jahre 2019 und 2020 verschoben werden. Die Kommunen sollten sich hier aber nicht unter Zeitdruck setzen lassen, da die Verpflichtung zur Abstimmung eine Pflicht der Systeme, nicht eine Pflicht der Kommunen sei.
Die neue Abstimmungsvereinbarung sei ausschließlich mit dem gemeinsamen Vertreter der Systeme zu verhandeln, wobei die Rechtswirksamkeit erst mit der Unterschriftsleistung von 2/3 der Systeme eintrete. Um bei einer fehlenden Einigung bei der PPK-Mitbenutzung eine Kündigung der Abstimmungsvereinbarung zu vermeiden, enthalte die Vereinbarung als Auffanglösung einen direkten Kostenerstattungsanspruch der Kommune. Dennoch könne eine Unterschrift unter die Abstimmungsvereinbarung ohne Verständigung auf die Höhe des Mitbenutzungsentgeltes nicht empfohlen werden.
Grundsätzlich sehe das Gesetz keine Verknüpfung zwischen Rahmenvorgaben und Leistungsverträgen vor, in der Orientierungshilfe habe man sich jedoch darauf verständigt, nicht mit Rahmenvorgaben in laufende Leistungsverträge einzugreifen. Das könne jedoch nur dann gelten, wenn die ausgeschriebene LVP-Erfassungsleistung den abgestimmten Vorstellungen der Kommune entspreche.
Paradigmenwechsel bei PPK
Bei PPK würde sich laut Walter Hartwig die Rechtslage grundlegend ändern, da das Mitbenutzungsentgelt nunmehr Teil der Abstimmungsvereinbarung werden müsse. Zu empfehlen sei, den Mitbenutzungsanspruch entsprechend der Orientierungshilfe förmlich geltend zu machen, und dies auch dann, wenn die PPK-Sammlung an einen Drittbeauftragung vergeben werde. Auch die PPK-Konditionen müssten künftig ausschließlich mit dem gemeinsamen Vertreter der Systeme verhandelt werden, was die Verwertungsseite mit einschließe.
In seinem Vortrag zur PPK-Begutachtung betonte Prof. Gellenbeck vom INFA-Institut die erheblichen Veränderungen bei der PPK-Zusammensetzung, namentlich den Rückgang von Druckerzeugnissen, wie Zeitungen und Katalogen, und die Zunahme von Verpackungen, insbesondere durch den Versandhandel. Im Herbst werde ein bundesweites, vom VKU beauftragtes Gutachten vorliegen, aus dem jede Kommune ihre Werte werde ableiten können. Als Zwischenergebnis der derzeit laufenden Sortieranalysen in insgesamt 24 Kommunen könne wohl ein Masseanteil der Verpackungen von ca. 25 % und ein Volumenanteil von ca. 50 % angenommen werden, woraus sich erhebliche monetäre Effekte ergeben würden.