Vergleichsportale auf dem Prüfstand
Mit der letzten Novelle des Kartellrechts hat das Bundeskartellamt (BKartA) Befugnisse im Bereich des Verbraucherschutzes erhalten. Dazu gehört auch, dass das BKartA Sektoruntersuchungen von Wirtschaftszweigen durchführen kann, um dem begründeten Verdacht erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften nachzugehen. Danach hat das BKartA nun im Oktober 2017 die Sektoruntersuchung „Vergleichsportale im Internet“ eingeleitet. Es will damit sicherstellen, dass sich die Verbraucher auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können.
Die Untersuchung des BKartA wird sich auf Vergleichsportale im Internet aus den Bereichen Reisen, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie konzentrieren. Die Behörde wird zahlreiche Betreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen, Verfügbarkeiten oder relevante Marktabdeckung befragen, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können. Dabei werden die umfassenden Ermittlungsbefugnisse des Bundeskartellamtes gegenüber den Portalen die bisherigen Möglichkeiten der Identifizierung und Bewertung möglicher Rechtsverstöße erheblich verbessern.
Derzeit führt das BKartA die Auswahl der zu befragenden Vergleichsportale durch und bereitet die Fragebögen vor, die bis Jahresende versandt werden sollen. Nach Eingang und Auswertung der Antworten sowie einer anschließenden Konsultation der betroffenen Wirtschaftskreise wird das BKartA die Ergebnisse der Sektoruntersuchung in einem Bericht zusammenfassen.
Mit der Sektoruntersuchung sollen etwaige Defizite in der zivilrechtlichen und behördlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts in diesem Bereich identifiziert werden. Der Bericht wird in Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen Aufschluss darüber geben können, wie das BKartA vorbehaltlich entsprechender Kompetenzen einen Beitrag dazu leisten könnte, um Lauterkeitsrecht zum Schutz einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland durchzusetzen.