Umsetzung von EU-Vorgaben und Regelungen für Wasserstoffnetze geplant Voraussichtliches Inkrafttreten Mitte 2021

Die Bundesregierung hat am 10.02.2021 den Entwurf eines Energiewirtschaftsrechtsänderungsgesetzes beschlossen. Neben der Umsetzung der in 2019 neu gefassten EU-Strombinnenmarktrichtlinie soll auch die Regulierung von Wasserstoffnetzen geregelt werden.

Die Bundesregierung hat am 10.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsrechtsänderungsgesetz) beschlossen. Zuvor hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Verbändeanhörung zu ihrem Referentenentwurf durchgeführt, an der sich der VKU mit einer Stellungnahme beteiligt hat. Mit dem Gesetz sollen vor allem Vorgaben aus der vor zwei Jahren neu gefassten EU-Strombinnenmarktrichtlinie umgesetzt werden, wie z.B. die Ausweitung von Informationspflichten von Energielieferanten im Zusammenhang mit Strom- und Gasabrechnungen und der grundsätzliche Ausschluss von Stromverteilernetzbetreibern von dem E-Ladesäulen- und Stromspeicherbetrieb. Weitere Änderungen betreffen u.a. die im Zuge der Veröffentlichung netzentgeltrelevanter Netzbetreiberdaten vorgesehene Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Netzbetreibern und die für größere Stromverteilernetzbetreiber geltende Verpflichtung, eine gemeinsame Internetplattform einzurichten und zu betreiben.

Eine weitere Neuerung betrifft den Betrieb von Wasserstoffnetzen. Das Energiewirtschaftsgesetz soll erstmalig um Regelungen zur Regulierung von Wasserstoffnetzen erweitert werden. Neben Erleichterungen hinsichtlich der Wegerechte und Genehmigungsverfahren sollen Wasserstoffnetzbetreiber gemäß den Planungen der Bundesregierung selbst entscheiden können, ob sie ihre Wasserstoffinfrastruktur den geplanten Regulierungsvorgaben unterwerfen („Opt-In“) oder frei von diesen Vorgaben tätig werden wollen. Eine Quersubventionierung der Wasserstoffinfrastruktur soll unzulässig sein. In den kommenden Jahren soll evaluiert und entschieden werden, ob eine Änderung des Rechtsrahmens erforderlich ist. Die geplanten Regelungen zur Wasserstoffnetzregulierung sind nach Auffassung des VKU nicht geeignet, um die Transformation der bestehenden Gasinfrastruktur hin zu Wasserstoffnetzen zu gewährleisten. Zielführender wäre es, verpflichtende Regulierungsvorgaben für alle Wasserstoffnetzbetreiber ohne Übergangszeit vorzusehen. Dies wäre ohne Weiteres durch technologieneutrale Erweiterung des Gasbegriffs um Wasserstoff möglich, wie der VKU bereits im Rahmen der Verbändeanhörung des BMWi angemerkt hat. Wasserstoffnetze würden hierdurch qua Definition zu Gasversorgungsnetzen, auf die die etablierten Regulierungsvorgaben Anwendung fänden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der hierzu Stellung nehmen wird. Da er als besonders eilbedürftig bezeichnet wurde, wird er parallel dem Bundestag zugeleitet, der mit seiner Befassung voraussichtlich noch im März beginnen wird. Die Gesetzesänderungen könnten dann voraussichtlich im April oder im Mai beschlossen werden. Nach finaler Befassung des Bundesrats könnten sie voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten.