RKD kündigt die Einstellung seines Systembetriebs zum 31.03.2019 an Ein weiterer Umbruch in der Systemlandschaft steht bevor

Das Duale System Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG (RKD) hat angekündigt, seinen Systembetrieb zum 31.03.2019 einzustellen. Die für die Feststellung/Genehmigung zuständigen Landesbehörden wurden bereits informiert. Die Folge der Einstellung des Systembetriebes wird der baldige Widerruf der Systemfeststellung sein.

Grundsätzlich sind für die Sammlung, die Sortierung, die Verwertung und die Beseitigung der verschiedenen Abfälle unterschiedliche Akteure der Abfallwirtschaft zuständig. Die privatrechtlich organisierten Dualen Systeme sind dazu verpflichtet, die bei ihnen lizenzierten Verpackungen zurückzunehmen und Dienstleistungen zur Organisation der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen anzubieten. Daneben sind die kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft verpflichtet, die in ihren Gebieten anfallenden und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten oder zu entsorgen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wurden flächendeckende kommunale Sammelstrukturen eingerichtet, auf die die Sammelstrukturen der Dualen Systeme abzustimmen sind.

Das Duale System RKD hat Ende 2011 seine Systemfeststellung nach § 6 Abs. 5 S. 1 VerpackV (nun Genehmigung nach § 18 Abs. 1 VerpackG) beantragt und im Jahr 2012 erhalten. Ende 2017 hat die Recycling-Kontor-Gruppe dann eine neue Systemgesellschaft gegründet. Das neue Duale System namens Recycling Kontor GmbH & Co. KG (RK) hat seine Genehmigung nach § 18 Abs. 1 VerpackG bereits bei den zuständigen Landesbehörden beantragt.

Anfang März 2019 hat RKD nun die für die Systemgenehmigung nach § 18 Abs. 1 VerpackG zuständigen Landesbehörden über die beabsichtigte Einstellung des Systembetriebs zum Ende des ersten Quartals 2019 informiert und gebeten, die Feststellung zum Betrieb des Dualen Systems zeitnah zu widerrufen. Denn gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 VerpackG ist die Systemgenehmigung zu widerrufen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass der Betrieb des Systems eingestellt wurde.

Welche Folgen die Systemeinstellung von RKD für die kommunalen Entsorgungsstrukturen haben wird, kann derzeit noch nicht abschließend prognostiziert werden. Das Duale System habe jedoch versichert, dass für Entsorger und Kommunen keine Zahlungsausfälle drohen werden, da RKD bis Ende März seinen finanziellen Verpflichtungen für die gesammelten Verpackungsmengen nachkommen werde.

RKD ist nicht das erste Duale System, welches aus dem Verpackungsmarkt ausscheidet. Erst im Sommer letzten Jahres wurde über das Vermögen des Dualen Systems ELS GmbH das Insovenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dürfte vorliegend jedoch nicht der Grund für die Einstellung des Systembetriebs sein.