Politische Einigung auf Inhalte der PSI-Richtlinie Trilogverhandlungen stehen vor dem Abschluss
Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat verhandeln seit Dezember 2018 im informellen Trilog über die inhaltliche Neufassung der Richtlinie zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie). Am 22. Januar 2019 wurde ein politischer Kompromiss erzielt, der voraussichtlich noch vor der Europawahl im Mai 2019 verabschiedet wird.
Die EU-Kommission hat im April 2018 ihren Vorschlag für die Neufassung der Richtlinie zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) veröffentlicht. Anschließend hatten im Laufe des letzten Jahres auch das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat jeweils ihre Vorschläge veröffentlicht. Die informellen Trilog-Verhandlungen zwischen diesen drei Institutionen hatten im Dezember 2018 begonnen. Hierüber hatte der VKU mit Pressemitteilung vom 12. Dezember 2018 informiert. Nunmehr haben diese drei Institutionen am 22. Januar 2019 eine politische Einigung erzielt.
Inhaltlich geht es bei der Neufassung der PSI-Richtlinie vor allem darum, auch öffentli-che Unternehmen in den Anwendungsbereich einzubeziehen und bestimmte Daten als „hochwertige Datensätze“ zu definieren.
Bis zuletzt wurde insbesondere um die Liste der hochwertigen Datensätze (als Anlage zur PSI-Richtlinie) gerungen. Die Daten auf dieser Liste sollen grundsätzlich in Echtzeit und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Wie der Pressemitteilung der EU-Kommission zu entnehmen ist, wurden insbesondere Statistiken und Geodaten als hochwertige Daten definiert. Welche weiteren Daten als hochwertige Datensätze angesehen werden (im Raum standen Smart-City-Daten und lokale Daten) und auf welchen Kompromiss man sich bei dem sonstigen Text der PSI-Richtlinie geeinigt hat, ist bisher nicht öffentlich bekannt. Insbesondere ist unbekannt, ob die Richtlinie eine Erstveröffentlichungspflicht für Daten vorsieht oder – wie bisher – nur dann anwendbar ist, wenn nationale Vorschriften die Veröffentlichung von Daten erzwingen.
Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat müssen nun die überarbeiteten Vorschriften noch förmlich annehmen. Dies wird wahrscheinlich jeweils im März oder April dieses Jahres passieren.
Bevor die überarbeiteten Vorschriften wirksam werden können, haben die Mitgliedstaaten für die Umsetzung in nationales Recht dann zwei Jahre Zeit. Die Kommission wird sich – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – daran machen, die hochwertigen Datensätze zu ermitteln, die sie sodann in einem Durchführungsrechtsakt festlegen wird.