Kalkulation von Mitbenutzungs- und Nebenentgelten nach Verpackungsgesetz Ein neues Papier des VKU enthält konkrete Hinweise zur Durchführung der Kalkulation von Mitbenutzungs- und Nebenentgelten

Eine Arbeitsgruppe des Fachausschusses Betriebswirtschaft/Organisation des VKU (Sparte Abfallwirtschaft und Stadtreinigung) hat in Zusammenarbeit mit Herrn Harald Schaefer von PwC ein umfassendes Papier mit praktischen Hinweisen zur Kalkulation von Mitbenutzungs- und Nebenentgelten erstellt. Dieses Papier ist im mitgliedergeschützten Bereich des VKU abrufbar.

Das neue Verpackungsgesetz ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind - abhängig vom Zeitpunkt des Auslaufens der alten Abstimmungs-vereinbarung -  dabei, neue Abstimmungsvereinbarungen mit den dualen Systemen auszuhandeln oder müssen dies noch im Laufe der Jahre 2019 oder 2020 tun. Im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung ist unter anderem die Höhe der Mitbenutzungsentgelte für die Mitbenutzung der kommunalen Papiertonne und der kommunalen Wertstoffhöfe für die Sammlung der Verpackungsabfälle durch die dualen Systeme festzulegen.

Außerhalb der Abstimmungsvereinbarungen muss die Höhe der sogenannten Nebenentgelte (für die kommunale Abfallberatung und die Errichtung, Instandhaltung und Reinigung der Sammelstandplätze) seitens der örE festgelegt werden. Die Höhe der Nebenentgelte ist ab dem 01.01.2019 auf der Grundlage des VerpackG zu kalkulieren.

Eine Arbeitsgruppe des Fachausschusses „Betriebswirtschaft und Organisation“ der Sparte  Abfallwirtschaft und Stadtreinigung des VKU hat sich in Zusammenarbeit mit Herrn Harald Schaefer von PwC intensiv mit der Methodik der Berechnung der Nebenentgelte und Mitbenutzungsentgelte befasst. 

Eine entsprechende Ausarbeitung dazu steht im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.