Gemeinde darf für Internet-Verträge im Gemeindegebiet werben Landgericht Hanau äußert Rechtsauffassung

In einem Gerichtsverfahren im Bereich des Glasfaserausbaus hat das Landgericht Hanau (LG Hanau) der Gemeinde Großkrotzenburg den Rücken gestärkt. Eine abschließende Entscheidung ist jedoch nicht ergangen.

Nach Ansicht des LG Hanau darf die Gemeinde Großkrotzenburg im Geschäftsverkehr für den Ausbau eines Glasfasernetzes und den Abschluss von Highspeed-Internet-Verträgen im Gemeindegebiet werben und dabei nur die Deutsche GigaNetz GmbH als einzigen Anbieter auf dem Markt erwähnen. Auch darf die Gemeinde eine geplante Veranstaltung der Deutsche GigaNetz GmbH gemeinsam mit einem Vertreter der Gemeinde durchführen. Diese Rechtsansicht hat das LG Hanau laut Pressebericht am 20.10.2021 in der mündlichen Verhandlung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geäußert.

Gegen beide Maßnahmen hatten sich die Antragssteller (eine Anbieterin von Glasfaserkabeltechnik aus Hainburg und deren Geschäftsführer) mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Wehr gesetzt. In der mündlichen Verhandlung vom 20.10.2021 haben die Antragssteller ihre Anträge zurückgenommen. Sie haben hiermit auf die dort vom Gericht geäußerte Rechtsauffassung reagiert. Nach Ansicht des Gerichts habe die Kommune nach einer Auswahl einen Kooperationsvertrag mit der Deutsche GigaNetz GmbH unterzeichnet und dürfe daher für das Angebot werben. Dies stelle keinen unlauteren Wettbewerb dar. Über den Auswahlprozess und den Kooperationsvertrag selbst habe das LG Hanau jedoch nicht zu entscheiden. Das könne gegebenenfalls das Verwaltungsgericht tun.