ELS-Insolvenzverfahren am 01.06.2018 eröffnet – Andere Duale Systembetreiber springen ein
Das Amtsgericht (AG) Bonn hat am 01.06.2018 über das Vermögen des dualen Systems Europäische Lizenzierungssysteme GmbH (ELS) das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Das hat das AG Bonn auf Anfrage der EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH bestätigt.
Das Insolvenzverfahren werde laut AG Bonn in Eigenverwaltung unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters Rüdiger Weiß geführt. Zuvor habe der vorläufige Gläubigerausschuss diesem Vorgehen zugestimmt. Für ELS konnte kein Käufer gefunden werden.
Nach der EUWID-Meldung haben die neun anderen dualen Systeme mit ELS und dem Sachwalter zudem am 31.05.2018 eine Massebeteiligungsvereinbarung beschlossen. Danach tragen ab dem 01.06.2018 nun die neun verbliebenen dualen Systeme sämtliche Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung sowie die kommunalen Nebenentgelte.
Nach der Massebeteiligungsvereinbarung zahlen die neun anderen Systembetreiber 500.000 € in die Insolvenzmasse und verzichten bis zu einer Insolvenzmasse von drei Mio € auf 50 Prozent ihrer offenen Forderungen. Sie verzichten damit auf rund 20 Mio € Forderungen, die aus von ELS nicht gemeldeten Lizenzmengen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 entstanden sind.
Für die neue Mengenaufteilung werden die verbliebenen neun dualen Systeme unverzüglich neue Anteile bekanntgeben, die sich ohne Beteiligung der ELS zu 100 Prozent aufaddieren.