Bundestag: Keine LKW-Mautausnahme für Fahrzeuge der Abfallwirtschaft Kommunale Initiative findet keine Mehrheit bei den Abgeordneten

Der Bundestag hat im Verfahren für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) die vom VKU geforderte und vom Bundesrat befürwortete Befreiung der Abfallwirtschaft von der LKW-Maut abgelehnt. Er folgt damit der Auffassung der Bundesregierung und den Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Bundesregierung hat am 15.05.2018 den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) verabschiedet. Danach sollen u.a. die Mautsätze zum 01.01.2019 erhöht werden, um die geltenden LKW-Mautsätze an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 anzupassen. Bereits das Vierte Gesetz zur Änderung des BFStrMG führte zu einer erheblichen Maut-Mehrbelastung auch für kommunale Unternehmen. Seit dem 01.07.2018 unterfallen nämlich nicht mehr nur die Bundesautobahnen, sondern sämtliche Bundesstraßen der Mautpflicht, wenn diese von Fahrzeugen befahren werden, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Mit der fünften Änderung des BFStrMG und der Erhöhung der Mautsätze zum 01.01.2019 wird diese Belastung weiter erhöht.

Legt man eine Spanne von 3 bis 7 Euro pro Fahrzeug und Tag an, so kann man auf Deutschland hochgerechnet bei 260 Einsatztagen und grob geschätzt 10.500 Abfallsam-melfahrzeugen im kommunalen Zuständigkeitsbereich eine Mautbelastung von 8 bis knapp 20 Mio. Euro erwarten, die wegfallen würden, wenn die hoheitliche Abfallsammlung von der Maut befreit würde.

Der VKU fordert daher, dass LKW der kommunalen und privaten Abfallwirtschaft, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, im Allgemeinwohlinteresse generell von der Mautpflicht ausgenommen werden müssen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienstes einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst bereits von der Mautpflicht ausgenommen sind.

Der Bundesrat unterstützt die VKU-Forderung. Er hat auf Antrag des Freistaats Sachsen am 06.07.2018 beschlossen, die Bundesregierung um Prüfung zu bitten, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, von der LKW-Maut befreit werden können.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung vom 22.08.2018 diese Maut-Befreiung ab. Sie befürchtet insbesondere eine Unterscheidung zwischen kommunalen Fahrzeugen und anderen Fahrzeugen von gewerblichen Unternehmen der Abfall-beseitigung und -entsorgung. Die Argumentation der Bundesregierung überzeugt jedoch nicht. Der Bundesrat hat den Prüfauftrag ausdrücklich für die gesamte kommunale und private Abfallwirtschaft ausgesprochen. Danach kommt es nicht auf die LKW-Eigentumsverhältnisse an, sondern nur darauf, ob sie im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge genutzt werden. Die von der Bundesregierung befürchtete Unterscheidung zwischen kommunalen Fahrzeugen und anderen Fahrzeugen von gewerblichen Unternehmen ist danach nicht gegeben.

In der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 27.09.2018 wurde angekündigt, dass u.a. die Maut-Befreiung von LKW der Abfallwirtschaft in einer Anhörung des federführenden Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur erörtert werden soll.

Diese Anhörung fand am 10.10.2018 statt. Die kommunale Position wurde dabei vom Deutschen Städtetag als Sachverständigen in enger Abstimmung mit dem VKU vertreten und stieß im Ausschuss nicht auf grundsätzliche Ablehnung. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU haben gemeinsam dem Bundestag vorgeschlagen, Fahrzeuge, die zur Sammlung und zum Transport von Hausmüll und Gewerbeabfall im öffentlichen Entsorgungsauftrag genutzt werden, von der Mautpflicht auszunehmen. Dieser Vorschlag berücksichtigt die kommunalen und privaten Interessen gleichermaßen, soll die von der Bundesregierung befürchtete Ungleichbehandlung ausschließen und gewährleisten, dass keine mautpflichtigen Gütertransporte stattfinden.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur ist diesem Vorschlag jedoch ohne nähere Begründung leider nicht gefolgt. Der Bundestag hat sodann den Gesetzentwurf in der Fassung der Ausschussempfehlungen in seiner Sitzung am 18.10.2018 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD in zweiter und dritter Beratung angenommen.

Der Bundesrat wird sich mit dem Gesetzentwurf voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 23.11.2018 befassen. Es handelt sich jedoch nur um ein Einspruchsgesetz. Der Einfluss des Bundesrates ist damit deutlich geringer als bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen. Die geforderte Befreiung von LKW der Abfallwirtschaft von der Maut-Pflicht dürfte damit vorerst erfolglos geblieben sein