BNetzA droht DB Energie Zwangsgeld in Millionenhöhe an BNetzA droht DB Energie Zwangsgeld in Millionenhöhe an
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die DB Energie GmbH aufgefordert, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften über den Zugang zum Stromnetz zu unterlassen. Zugleich hat sie laut ihrer Pressemitteilung vom 25.07.2019 ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro angedroht, falls ausstehende Abrechnungen nicht in der vorgegebenen Frist erstellt werden.
Die DB Energie GmbH ist Betreiberin eines bundesweiten Bahnstromnetzes, über das alle auf dem DB-Schienennetz verkehrenden elektrischen Triebfahrzeuge mit Fahrstrom versorgt werden. Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten die DB Energie GmbH seit dem Jahr 2005, dritten Stromlieferanten einen Zugang zu ihrem Netz zu gewähren.
In der bisher nicht veröffentlichten Entscheidung stellte die BNetzA fest, dass die DB Energie durch Verzögerungen in erheblichem Maß gegen ihre gesetzlichen Pflichten zur Gewährung eines effizienten Netzzugangs verstößt. Indem das Unternehmen das bestehende Abwicklungsmodell nicht einhalte, werde den Wettbewerbern eine Prognose über ihre Vorleistungskosten unzumutbar erschwert. Damit würden sie im Wettbewerb beeinträchtigt und eine verlässliche Kalkulation von Angeboten für ihre Kunden unzumutbar erschwert.
Seit Anfang 2017 hätten sich mehrere Bahnstromlieferanten und Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Beschwerden an die BNetzA gewandt. Sie bemängelten unter anderem, dass die DB Energie Abrechnungen für Netzentgelte sowie für Ausgleichsenergie häufig erst nach monatelanger Verzögerung erstellt. Zudem kritisierten sie, dass die Rechnungen vielfach erhebliche inhaltliche Fehler aufwiesen. Die BNetzA hätte daraufhin im November 2017 ein Aufsichtsverfahren gegen die DB Energie eröffnet. Aus Sicht der BNetzA bestehe in der Kommunikation zwischen DB Energie und ihren Kunden Verbesserungsbedarf. Die Entscheidung stelle klar, dass die DB Energie ihre bestehenden vertraglichen Möglichkeiten besser ausschöpfen muss, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen.