Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes Bundeswirtschaftsministerium reagiert auf Beschluss des OVG Münster
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Änderungsvorschläge für das Messstellenbetriebsgesetz erarbeitet, die noch Mitte des Jahres durch den Bundestag verabschiedet und in Kraft treten könnten. Hiermit soll vor allem ein stufenweiser Rollout intelligenter Messsysteme ermöglicht werden, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorläufig ausgesetzt hat.
Das BSI hat mit einer Allgemeinverfügung vom 31.01.2020 die technische Möglichkeit des Einbaus gemäß § 30 MsbG für Messstellen bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 100.000 kWh festgestellt und damit den Startschuss für die im MsbG geregelte Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme gegeben. Zugleich hat es die sofortige Vollziehung seiner Allgemeinverfügung angeordnet. Eine Reihe betroffener Unternehmen hat gegen die BSI-Allgemeinverfügung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln geklagt. Dieses muss noch im Hauptsacheverfahren (z.B. Az.: 9 K 3784/20) entscheiden. Einen vorläufigen Erfolg haben Kläger aber vor dem OVG Münster errungen. Dieses hat dem Eilantrag einer Klägerin stattgegeben und mit Eilbeschluss vom 04.03.2021 | Az.: 21 B 1162/20 die BSI-Allgemeinverfügung vorläufig ausgesetzt, da sie voraussichtlich rechtswidrig sei.
Auch wenn der Eilbeschluss wohl in erster Linie nur für die knapp 50 klagenden Unternehmen von Belang sein dürfte, sorgt er nach wie vor für eine sehr große Verunsicherung in der Branche. Angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass die BSI-Allgemeinverfügung gerichtlich aufgehoben oder deren Rechtswidrigkeit festgestellt wird, stellt sich insbesondere für die nicht am Klageverfahren beteiligten Unternehmen die Frage nach der Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit des weiteren Rollouts mit der aktuell vorhandenen Gerätetechnik. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, Bestandsschutz für die auf der Grundlage der Allgemeinverfügung beschafften und verbauten Geräte sicherzustellen und den Rollout für die Zukunft rechtssicher zu gestalten, haben sich der VKU und der BDEW gemeinsam dafür eingesetzt, dass die vom OVG Münster bemängelten Punkte im Rahmen einer Gesetzesänderung berücksichtigt werden und hierdurch die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für die Branche geschaffen wird. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist, den weiteren Fortgang der Digitalisierung der Energiewende zu sichern. Der rasante Hochlauf der Elektromobilität und der notwendige weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien verdeutlichen, dass die Energiewende eine umfassende Digitalisierung des Energiesystems erfordert. Dem schnellen Rollout von Smart-Meter-Gateways als sicherer Kommunikationsplattform für die Digitalisierung der Energiewende kommt entscheidende Bedeutung für den Aufbau eines sicher digitalisierten und vernetzten Energiesystems zu.
Daher initiierte das BMWi einen konzentrierten und fokussierten Prozess mit den zentralen Akteuren der Digitalisierung der Energiewende, u.a. mit dem VKU und dem BDEW. Im April wurden mit dem BMWi im Rahmen von Gesprächen Vorschläge für einen beschleunigten und rechtssicheren Rollout intelligenter Messsysteme diskutiert und erarbeitet.
Mit den geplanten Gesetzesänderungen würde insbesondere Folgendes sichergestellt:
- Möglichkeit der sukzessiven Weiterentwicklung und gestuften Markterklärung für weitere Anwendungsfälle hin zu einem universell einsetzbaren Smart-Meter-Gateway (Stufenmodell).
- Klarstellung im Gesetz, dass Mindestanforderungen an das intelligente Messsystem im Zusammenwirken mit den technischen Systemen des Messstellenbetreibers und weiterer Berechtigter und nicht vollständig durch das Gateway selbst zu erfüllen sind.
- Die Möglichkeit der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Backend bzw. Versendung von abrechnungsrelevanten Daten über das Backend des Messstellenbetreibers als Grundsatz und nicht als Ausnahme, solange eine Bearbeitung und Versendung im Gateway nicht möglich ist.
- Schaffung einer Bestandsschutzregelung für den Fall, dass sich die BSI-Feststellung nachträglich als nichtig oder rechtswidrig erweist oder aufgehoben wird.
Es ist geplant, die Gesetzesänderungsvorschläge nunmehr in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Energiewirtschaftsrechtsänderungsgesetz einzubringen. Damit könnten die Gesetzesänderungen bereits Mitte des Jahres verabschiedet werden und in Kraft treten. Hierdurch würde die entstandene Verunsicherung beim Rollout-Prozess im Markt abgebaut und damit Planungs- und Investitionssicherheit für die Unternehmen wiederhergestellt.