Vorläufige Einigung zum EU-Kreislaufwirtschaftspaket
19.12.2017. In der Nacht zum 18.12.2017 haben sich die Vertreter des Ministerrats, des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission auf zentrale Punkte zum Kreislaufwirtschaftspaket geeinigt.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen standen die europaweiten Zielvorgaben für das Recycling und dessen Berechungsmethode sowie die Einschränkung der Deponierung. Laut der verhandelten Kompromisse sollen bis 2030 nicht weniger als 60 Prozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens recycelt werden. Auch bei der Methode der Quotenberechnung konnten sich die Verhandlungspartner auf ein einheitliches Verfahren festlegen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte insbesondere letzteres lange gefordert. Denn europaweit werden zur Zeit noch unterschiedliche Methoden zur Berechnung der Recyclingquoten angewandt. Diese machen es schwer, die Leistungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu vergleichen. Für den VKU sind einheitliche Berechnungsmethoden ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und eine Grundvoraussetzung für höhere Recyclingquoten.
Außerdem hatte sich der VKU für eine zeitnahe und strikte Umsetzung der Einschränkung der Deponierung auf 10 Prozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens bis 2030, wie es die EU-Kommission zuvor vorgeschlagen hatte, stark gemacht. Laut Ergebnis der Trilogverhandlungen soll das Deponierungsverbot von nicht mehr als 10 Prozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens allerdings nun erst ab 2035 gelten. Mitgliedstaaten, die 2013 noch über 60 Prozent ihres Siedlungsabfallaufkommens deponiert haben, bekommen weitere fünf Jahre mehr Zeit, die Vorgabe zu erfüllen. Diese Fristverlängerung bedauert der VKU sehr.
Zwar sind bei der klimaschädlichen Deponierung die Standards in Europa sehr unterschiedlich, während in einigen Mitgliedstaaten - so etwa in Deutschland - die Deponierungsquote nahe Null ist, liegt sie in anderen Staaten immer noch über 75 Prozent. Die Einschränkung der Deponierung ist aus VKU-Sicht aber eines der wirksamsten Instrumente für eine klima- und ressourcenschonende Abfallwirtschaft. Außerdem ist sie ein wichtiger Anreiz für die Förderung des Recyclings. Leider war die Heterogenität der Mitgliedstaaten wohl zu groß, als dass man sich auf ambitionierte Deponierungsziele verständigen konnte.
Nachdem sich die Verhandlungspartner in den Trilogverhandlungen zum EU-Kreislaufwirtschaftspaket nun auf ein vorläufiges Ergebnis geeinigt haben, müssen die Ergebnisse des Trilogs nun verschriftlicht und dann im nächsten Jahr vom Umweltrat und vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Dies soll vorrausichltich im ersten Quartal 2018 geschehen. Es ist wahrscheinlich, dass das Verfahren bis Ostern 2018 abgeschlossen sein wird. Ab dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln.